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Bodenordnungsverfahren Feldlage Engersen

Allgemeines

Allgemeines
Verfahrensart Bezeichnung nach § 56 LwAnpG i.V.m. § 86 FlurbG  
Aktenzeichen SAW024  
Unternehmensträger    
Landkreis Altmarkkreis Salzwedel  
Gemeinde Kalbe (Milde), Hansestadt Gardelegen  
Gemarkungen Engersen, Schenkenhorst, Wernstedt, Wiepke  
Größe ca. 1.447 ha aktuelle Gebietskarte
Anzahl Flurstücke 1.405 Verzeichnis Einlageflurstücke
Verzeichnis Abfindungsflurstücke

Aktuelles

Aktuelles
Datum

 

 

Anordnung

Anordnung
Informationsveranstaltung (Termin § 5 (1) FlurbG1998
Anordnung30.4.1999Beschluss
Vorstandswahl21.9.1999
Vorsitzende/r des Vorstandes der TG

Wertermittlung

Wertermittlung
Feststellung5.10.2006Wertermittlungskarte

Neugestaltung

Neugestaltung
Genehmigung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischen Begleitplan
(Plan nach § 41 FlurbG)
23.4.2003Neugestaltungsentwurf

Flurbereinigungsplan

Flurbereinigungsplan
Planwunschtermin ab 2. Quartal 2011  
Vorläufige Besitzeinweisung 1.6.2012

Beschluss

Übersichtskarte

Bekanntgabe Flurbereinigungsplan 16.1.2023 Plantext
    Öffentliche Bekanntmachung
    Verzeichnis der Einlageflurstücke
    Verzeichnis der Abfindungsflurstücke
    Verzeichnis der öffentlich-rechtlichen Festsetzungen
    Einlagekarten und Abfindungskarten
    Vollmacht
    Plantext Nachtrag
    Karte zum Nachtrag
Ausführungsanordnung    

Abschluss

Abschluss
Ersuchen GrundbuchberichtigungDatum
Ersuchen KatasterberichtigungDatum
SchlussfeststellungDatum

Ihre Ansprechpartner

geeignete Stelle:
Vermessungsbüro Kairies
Herr Görges
Telefon: +49 3901 831 212
E-Mail: vmbkairies.goerges(at)gmail.com 

im Amt:
Herr Wagner (verantwortlicher Projektingenieur)
Telefon: +49 3901 846-131
E-Mail: Thomas.Wagner(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de 

Informationen

Die Veröffentlichung von Daten, Karten, und Beschlüssen im Internet dient ausschließlich der Information.
Sie ist nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers.
Das heißt, es werden hierdurch keine Fristen in Kraft gesetzt und keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Die Veröffentlichung ersetzt keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen.

 

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