Bodenordnungsverfahren Schwiesau
Informationen zum Verfahren
Für Teile der Gemarkung Schwiesau der Stadt Klötze sowie in Teilen der Gemarkungen Breitenfeld, Klötze und Zichtau wurde mit Beschluss vom 21.5.2013 ein Bodenordnungsverfahren eingeleitet.
Die dem Verfahren unterliegenden Flurstücke sind im Verzeichnis der Einlageflurstücke aufgeführt.
Das Verfahrensgebiet ist auf der Gebietskarte orangefarbig umrandet dargestellt.
Der Einleitungsbeschluss wurde in den örtlichen Mitteilungsblättern veröffentlicht.
Mit der Anordnung entstand die Teilnehmergemeinschaft (TG) des BOV Schwiesau.
Deren Teilnehmer sind alle Grundeigentümer, Gebäudeeigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet.
Ihre Interessen werden durch den geschäftsführenden Vorstand der TG mit dem Vorsitzenden Jürgen Beneke, Schwiesau, vertreten.
Gründe zur Einleitung, Aufgaben und Ziele, sowie der Ablauf des Verfahrens sind im Informationsblatt zum Verfahren näher erläutert.
Zur 1. Vorschusshebung finden Sie im Informationsblatt zur 1. Hebung weitere Informationen des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft.
wichtige aktuelle Informationen / Termine
Die Vermessung der Verfahrensgebietsgrenze sowie der Topografie (Aufmessung der örtlichen Nutzungsarten wie z. B. Acker, Grünland, Wald, Wege, Gräben und der weiteren örtlichen Gegebenheiten wie z. B. Zäune oder Maststandorte) wurde durch geeignete Vermessungsstellen durchgeführt.
Mit Hilfe der Ergebnisse der Vermessungsarbeiten sowie der vorliegenden Bodenschätzung des Finanzamtes für landwirtschaftliche Grundstücke wird, beginnend im Jahr 2018, eine Wertermittlung aller Grundstücke durchgeführt.
Diese Wertermittlung erfolgt nach den Bestimmungen der §§ 27 folgende des Flurbereinigungsgesetzes.
Ziel ist es den Wert der Grundstücke eines Teilnehmers im Verhältnis zu dem Wert aller Grundstücke des Bodenordnungsgebietes zu bestimmen.
Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird öffentlich bekannt gemacht und stellt einen Verwaltungsakt dar.
Weiterhin wird derzeit der Wege- und Gewässerplan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) aufgestellt.
Dies ist ein Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (insbesondere auszubauende Wege sowie wasserwirtschaftliche und landschaftsgestaltende Anlagen).
Anlagen
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Liste der Verfahrensflurstücke
Dateiname: Verfahrensflurstuecke.pdf – Dateigröße: 132 KBbarrierefrei -
Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Dateiname: Ladung_zur_Vorstandswahl.pdf – Dateigröße: 33 KBbarrierefrei






