Informationsblatt zum Bodenordnungsverfahren Schwiesau
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Außenstelle Salzwedel hat in Teilen der Gemarkung Schwiesau (Fluren 1 bis 8) der Stadt Klötze sowie in Teilen der
Gemarkungen Breitenfeld (Fluren 2 und 4),
Klötze (Flur 19) und
Zichtau (Fluren 5 und 11) ein Bodenordnungsverfahren (BOV) gemäß § 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz i. V. m. § 86 des Flurbereinigungsgesetzes einzuleiten.
Betroffen ist auch die bebaute Ortslage.
Die Durchführung des Verfahrens richtet sich nach den Vorschriften des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes und des Flurbereinigungsgesetzes und wird etwa 12 Jahre dauern.
Die Leitung obliegt der zuständigen Flurbereinigungsbehörde, dem ALFF Altmark.
Mit der Durchführung der Planungen wird ein Ingenieurbüro, eine sogenannte Geeignete Stelle, beauftragt.
Vor der Einleitung hatten alle beteiligten Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten in einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 23.4.2013 im Dorfgemeinschaftshaus von Schwiesau die Möglichkeit, sich eingehend durch das ALFF über die Ziele, den Ablauf sowie die Kosten und Finanzierung des geplanten BOV zu informieren.
Eine wesentliche Zielstellung des Verfahrens ist es, die zersplittert liegenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen privater Eigentümer neu zu ordnen und zusammenzulegen, um die oftmals eingeschränkte Nutzung oder Verwertung der Grundstücke zu ermöglichen und damit, in Verbindung mit dem Wirtschaftswegeausbau, die agrarstrukturellen Verhältnisse als wesentliche Voraussetzung für eine positive Entwicklung in der Landwirtschaft zu verbessern.
Weiterhin gilt es, für das zum Teil ausgedünnte Wegenetz und die eingeschränkte Zugänglichkeit zu den Flurstücken geordnete rechtliche Verhältnisse z. B. an Wegen und Gewässern zu schaffen, die nicht mehr existieren oder inzwischen auf privatem Grund verlaufen oder gebaut wurden, um sie in öffentliches Eigentum der Gemeinden zu überführen.
Ein weiteres Ziel stellt die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung der durch Starkregenereignisse hervorgerufenen Schäden (z. B. Bodenerosion, Überflutung von Grundstücken) dar.
Darüber hinaus kann für Grundstücke und Hofflächen in der Ortslage Schwiesau die Möglichkeit und Notwendigkeit der Regulierung der Grenzen durch Anpassung an die vorhandenen Nutzungen bestehen.
Die Zusammenlegungen, Anpassungen und der Flächentausch erfolgen nicht nach der Größe der einzelnen Grundstücke, sondern wertgleich nach deren ermittelten Werten.
Hierzu werden im Zuge des BOV Vermessungsarbeiten als Grundlage für eine Wertermittlung und die Neuordnung erfolgen.
In Vorbereitung der Neuplanung werden mit jedem Grundstückseigentümer intensive Gespräche, so genannte "Planwunschgespräche", über seine bisherigen und künftigen Flächen in Wert, Lage und Größe geführt.
Die Ergebnisse der Planungen und der Neuordnung der Eigentums- und Rechtsverhältnisse fasst das ALFF dann in dem Bodenordnungsplan, dem wichtigsten Dokument des Verfahrens, zusammen, der öffentlich bekannt gegeben wird.
Im Anschluss daran wird das Amt die Ausführungsanordnung erlassen, mit der der neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen tritt und das Eigentum an den neuen Grundstücken entsteht.
Damit werden die öffentlichen Bücher unrichtig und deren Berichtigung wird durch das ALFF veranlasst.
Bei planmäßigem Verlauf kann das Verfahren nach der Berichtigung und dem Abschluss des Ausbaus beendet werden.
Mit Anordnung des BOV entstand eine Teilnehmergemeinschaft (TG) als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die unter Aufsicht des ALFF steht und sich aus den Eigentümern und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke zusammensetzt.
Die TG hat die gemeinschaftlichen Angelegenheiten und Interessen der Teilnehmer in das Verfahren einzubringen und wahrzunehmen und repräsentiert damit deren Mitwirkungsrechte.
Weiterhin hat die TG vor allem den Ausbau der im Bodenordnungsverfahren zu schaffenden gemeinschaftlichen Anlagen (i. d. R. Wege, Straßen, Gewässer und landschaftsgestaltende Anlagen) vorzunehmen.
Mit den hierfür bis ca. 2016 zu planenden Maßnahmen soll insbesondere das vorhandene Wegenetz in seiner Anlage verbessert und den Erfordernissen des ländlichen Wirtschaftsverkehrs entsprechend ab voraussichtlich 2018 ausgebaut werden.
Weiterhin sollen Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung der durch Starkregenereignisse hervorgerufenen Schäden (z. B. Bodenerosion, Überflutung von Grundstücken) entwickelt und umgesetzt werden.
Durch die Ausbaumaßnahmen und durch die Vermessungen entstehen Ausführungskosten.
Diese werden bis zu 2.500,- €/ha, mit zurzeit 90 % von Bund/Land und der EU gefördert werden.
Lediglich der verbleibende 10 %-ige Eigenleistungsanteil von etwa bis zu 250,- €/ha ist von den Teilnehmern zu tragen und durch Erhebung von Beiträgen nach dem Wert ihrer neuen Grundstücke von der TG durch Beitragsbescheide einzufordern und aufzubringen.
Dies erfolgt über mehrere Jahre verteilt.
Die Beitragspflicht ist als ein Ausgleich für die Wertsteigerung, die an den Grundstücken durch die Maßnahmen der Flurbereinigung eintritt (bessere Erschließung und Erreichbarkeit der Flächen, Zusammenlegung der Flurstücke, Vermessung, Kataster- und Grundbuchbereinigung etc.), anzusehen und liegt als öffentliche Last auf den Grundstücken.
Die Gemeinde kann jedoch freiwillig höhere Beiträge an die TG leisten, um den Beitrag je Hektar und Teilnehmer zu reduzieren.
Vertreten wird die Teilnehmergemeinschaft durch einen ehrenamtlichen Vorstand, der auch die Geschäfte führt und die Aufgaben der TG ausführt.
Die Vorstandsmitglieder (5 ordentliche und 5 Stellvertreter) werden in einer öffentlichen Wahlversammlung am 25.11.2015 durch die Teilnehmer gewählt.
Der Vorstand übt eine wichtige Funktion in der Zusammenarbeit mit dem ALFF bei den Planungen aus, er ist laufend zu unterrichten und wirkt mit bei der Festlegung der Grundsätze für die Wertermittlung, der Neugestaltung des Verfahrensgebietes sowie der Aufstellung des Neugestaltungsentwurfes (Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG) sowie bei der Abwicklung des Ausbaus der gemeinschaftlichen Anlagen und der Finanzierung.
Deshalb sollten alle Beteiligten und Flächeneigentümer im Verfahren ihre Beteiligungsmöglichkeiten und Rechte wahrnehmen, indem sie sich an der Vorstandswahl beteiligen oder gar kandidieren, sowie im Verfahrensverlauf insbesondere die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Unterlagen zur Wertermittlung, zur Besitzregelung und zum Bodenordnungsplan nutzen, ihre Kenntnisse über die örtlichen Gegebenheiten in das Verfahren einbringen und gegebenenfalls auch ihre Widerspruchsrechte gegen Verwaltungsakte (im Ablaufplan gelb) ausüben.
Dadurch können Planungen effektiver gestaltet, Unklarheiten frühzeitig ausgeräumt sowie eventuell auftretende Unstimmigkeiten aufgedeckt werden.
Information über die Betroffenheit entnehmen Sie bitte der Gebietskarte bzw. dem Verzeichnis der Verfahrensflurstücke und weiteren Verfahrensunterlagen.
Verwaltungsakte werden öffentlich und wie in der betroffenen Gemeinde üblich bekannt gemacht.
Ergänzende Informationen und zuständige Bearbeiter sind unter +49 3901 846-116 bei Herrn Krietsch im ALFF Altmark zu bekommen sowie auch im Internet auf den Seiten des ALFF Altmark www.alff-altmark.sachsen-anhalt.de/alff-altmark/flurneuordnung unter Bodenordnungsverfahren im Altmarkkreis Salzwedel / Schwiesau einsehbar.
Das Flurneuordnungsverfahren erfolgt im Zusammenwirken des ALFF mit den beteiligten Eigentümern und den Pächtern und sein Gelingen hängt wesentlich von deren Mitwirkung und Bereitschaft ab, die sich bietenden Chancen für ihr Territorium zu nutzen.
Stand: Oktober 2015






