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Informationsblatt des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im BOV Schwiesau und des ALFF Altmark

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer,

die 1. Vorschusshebung im Bodenordnungsverfahren Schwiesau möchten wir zum Anlass nehmen, Sie als Teilnehmer nochmals über das Verfahren und die Flurbereinigungsbeiträge zu informieren.

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Außenstelle Salzwedel (ALFF) hat in der Gemarkung Schwiesau und Teilen der Gemarkungen Breitenfeld, Zichtau und Klötze auf etwa 1.306 ha ein Bodenordnungsverfahren gemäß § 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz am 21.5.2013 eingeleitet.
Die Durchführung des Verfahrens richtet sich nach den Vorschriften des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) und des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG).
Die Leitung obliegt der zuständigen Flurbereinigungsbehörde, dem ALFF Altmark.

Vor der Einleitung wurden alle erschienenen beteiligten Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten am 23.4.2013 in einer öffentlichen Informationsveranstaltung im Dorfgemeinschaftshaus Schwiesau eingehend durch das ALFF über die Ziele, den Ablauf sowie die Kosten und Finanzierung des geplanten Bodenordnungsverfahrens (BOV) informiert.

Wesentliche Zielstellung des Verfahrens ist es, die zersplittert liegenden und teilweise unwirtschaftlich geformten land- und forstwirtschaftlichen Flächen der Eigentümer neu zu ordnen und zusammenzulegen, um die oftmals eingeschränkte Nutzung der Grundstücke zu ermöglichen und damit in Verbindung mit dem Wirtschaftswegeausbau die agrarstrukturellen Verhältnisse als wesentliche Voraussetzung für eine positive Entwicklung in der Landwirtschaft zu verbessern.

Weiterhin gilt es, für das zum Teil ausgedünnte Wegenetz und die eingeschränkte Zugänglichkeit zu den Flurstücken geordnete rechtliche Verhältnisse z. B. an Wegen und Gewässern zu schaffen.

Angesichts mehrfach aufgetretener starker Wassererosionserscheinungen in diesem Gebiet mit erheblichen nachteiligen Auswirken auf den Boden, die Vorfluter, Verkehrs-, Feld- und Hofflächen ist die Durchführung wasserwirtschaftlicher, erosionsmindernder und kulturbautechnischer Maßnahmen vorgesehen.
Mit dem Verfahren sollen geeignete Maßnahmen entwickelt werden, deren Ziel eine Vermeidung bzw. Minderung der durch Starkregenereignisse hervorgerufenen Wassererosionsschäden ist (z. B. Bodenerosion, Überflutung von Grundstücken).

Das Verfahren bietet die Möglichkeit, Maßnahmen des ländlichen Wegebaus, der Landschaftspflege sowie des Erosionsschutzes mit öffentlicher Förderung durchzuführen.

Mit Anordnung des BOV entstand die Teilnehmergemeinschaft (TG) als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die unter Aufsicht des ALFF steht, und sich aus den Eigentümern und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke zusammensetzt.
Die TG hat die gemeinschaftlichen Angelegenheiten und Interessen der Teilnehmer in das Verfahren einzubringen und wahrzunehmen.
Weiterhin hat die TG vor allem den Ausbau der im Bodenordnungsverfahren zu schaffenden gemeinschaftlichen Anlagen (i.d.R. Wege, Strassen, Gewässer und landschaftsgestaltende Anlagen) vorzunehmen.

Durch die Ausbaumaßnahmen und durch die Vermessungen können Ausführungskosten von bis zu ca. 3,26 Mio. € entstehen, die zurzeit mit 90% vom Bund/Land und der EU gefördert werden.
Lediglich der verbleibende 10%-ige Eigenleistungsanteil von maximal 250,-- € je Hektar ist von den Teilnehmern zu tragen und durch Erhebung von Beiträgen nach dem Wert ihrer neuen Grundstücke von der TG durch Beitragsbescheide einzufordern und aufzubringen.
Dies erfolgt über mehrere Jahre verteilt.

Die Gemeinde kann jedoch freiwillig höhere Beiträge an die Teilnehmergemeinschaft leisten, um den Beitrag je Hektar und Teilnehmer zu reduzieren.
Nach einem Stadtratsbeschluss beabsichtigt die Stadt Klötze einen erhöhten Eigenanteil von insgesamt 2/3 des 10%-igen Eigenleistungsanteils zu tragen.

Gemäß § 19 FlurbG sind die von der Teilnehmergemeinschaft zu tragenden Ausführungskosten durch Beiträge der Teilnehmer nach dem Verhältnis des Wertes ihrer neuen Grundstücke aufzubringen.
Die Beitragspflicht ist als ein Ausgleich für die Wertsteigerung, die an Ihren Grundstücken durch die Maßnahmen der Flurbereinigung (bessere Erschließung und Erreichbarkeit der Flächen, Zusammenlegung der Flurstücke, Vermessung, Kataster- und Grundbuchbereinigung etc.) eintritt, anzusehen.

Im Zuge des Verfahrens werden u. a. umfassende Vermessungsarbeiten erforderlich.
Die mit der 1. Hebung eingenommenen Geldmittel werden hauptsächlich für diese nötigen Vermessungsarbeiten verwandt.

Da der Maßstab für die Beitragspflicht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht, bestimmt die Flurbereinigungsbehörde einen vorläufigen Beitragsmaßstab, nach dem Vorschussleistungen erhoben werden können.
Für das Verfahren wurde festgelegt, Beiträge nach der Größe der eingebrachten Flurstücke zu erheben.

Für die 1. Vorschusshebung hat der Vorstand in seiner Sitzung am 25.2.2016 beschlossen, einen Beitrag von 10,00 € /Hektar Eigentumsfläche von den betroffenen Teilnehmern einzufordern.

Beträge unter 5,00 € (Bagatellgrenze, Minderhebung) werden derzeit nicht erhoben, sie werden aufsummiert und ggf. mit der nächsten Hebung eingefordert.

Die Beiträge liegen als öffentliche Last auf den Grundstücken (§ 20 FlurbG).

Für weitere Informationen oder eventuelle Fragen im Zusammenhang mit der Vorschusshebung bzw. mit der Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Außenstelle Salzwedel
Herr Krietsch +49 3901 846-116

Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft Schwiesau
Jürgen Beneke +49 39085 6241

Die Teilnehmergemeinschaft wird durch einen ehrenamtlichen Vorstand vertreten, der auch die Geschäfte führt und die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft ausführt.
Die Vorstandsmitglieder (fünf ordentliche und fünf Stellvertreter) wurden am 26. November 2015 in einer öffentlichen Wahlversammlung im Dorfgemeinschaftshaus Schwiesau durch die Teilnehmer mit folgendem Ergebnis gewählt.

Vorstand:

  • Jürgen Beneke, Vorstandsvorsitzender
  • Manfred Hille, stellvertretender Vorsitzender
  • Elfi Pfennigsdorf, Andreas Beneke, Alexander Pfennigsdorf

Stellvertreter:

  • Guido Genze, Eva Baucke, Hans Hermann Burke, Gerhard Glaue, Hans-Hermann Steinig

 

Ergänzende Informationen sind auch im Internet auf den Seiten des ALFF Altmark unter www.alff.sachsen-anhalt.de/alff-altmark/flurneuordnung/ einsehbar.

Ihr Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Ihre Flurbereinigungsbehörde