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Informationsblatt zum Verfahren Tangeln

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Außenstelle Salzwedel, (ALFF) beabsichtigt, in der Gemeinde Tangeln und Teilen der Gemeinde Ahlum auf etwa 869 ha ein Bodenordnungsverfahren gemäß § 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz in den Feldfluren und auch in der bebauten Ortslage von Tangeln noch im Oktober 2008 einzuleiten.
Mit dem Einleitungsbeschluss werden auch alle betroffenen Flurstücke bekannt gegeben.
Die Durchführung des Verfahrens richtet sich nach den Vorschriften des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) und des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) und wird etwa 10 Jahre dauern.
Die Leitung obliegt der zuständigen Flurbereinigungsbehörde, dem ALFF Altmark.

Vor der Einleitung werden alle beteiligten Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten am 8.10.2008 in einer öffentlichen Informationsveranstaltung im Dorfgemeinschaftshaus in Tangeln eingehend durch das ALFF über die Ziele, den Ablauf sowie die Kosten und Finanzierung des geplanten Bodenordnungsverfahrens (BOV) informiert.

Mit Anordnung des BOV entsteht die Teilnehmergemeinschaft (TG) als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die unter Aufsicht des ALFF steht, und sich aus den Eigentümern und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke zusammensetzt.
Die TG hat die gemeinschaftlichen Angelegenheiten und Interessen der Teilnehmer in das Verfahren einzubringen und wahrzunehmen und repräsentiert damit deren Mitwirkungsrechte.
Weiterhin hat die TG vor allem den Ausbau der im Bodenordnungsverfahren zu schaffenden gemeinschaftlichen Anlagen (i.d.R. Wege, Strassen, Gewässer und landschaftsgestaltende Anlagen) vorzunehmen.
Mit den hierfür bis 2011 zu planenden Maßnahmen soll insbesondere das vorhandene Wegenetz in seiner Anlage verbessert und den Erfordernissen des Wirtschaftsverkehrs entsprechend ab 2011 ausgebaut werden.

Eine weitere wesentliche Zielstellung des Verfahrens ist es, die zersplittert liegenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen privater Eigentümer neu zu ordnen und zusammenzulegen, um die oftmals eingeschränkte Nutzung oder Verwertung der Grundstücke zu ermöglichen und damit in Verbindung mit dem Wirtschaftswegeausbau die agrarstrukturellen Verhältnisse als wesentliche Voraussetzung für eine positive Entwicklung in der Landwirtschaft zu verbessern.
Weiterhin gilt es, für das z.T. ausgedünnte Wegenetz und die eingeschränkte Zugänglichkeit zu den Flurstücken geordnete rechtliche Verhältnisse z.B. an Wegen und Gewässern zu schaffen, die nicht mehr existieren oder inzwischen auf privatem Grund verlaufen oder gebaut wurden, um sie in öffentliches Eigentum der Gemeinden zu überführen.
Darüber hinaus besteht für die Grundstücke und Hofflächen in der Ortslage Tangeln die Möglichkeit der Regulierung der Grenzen durch Anpassung an die vorhandenen Nutzungen.

Die Zusammenlegungen, Anpassungen und der Flächentausch erfolgen nicht nach der Größe der einzelnen Grundstücke, sondern wertgleich nach deren ermittelten Werten.
Hierzu werden im Zuge des Bodenordnungsverfahrens in 2009 und 2010 Vermessungsarbeiten als Grundlage für eine Wertermittlung in 2010 und die Neuordnung bis 2014 erfolgen, in deren Vorbereitung mit jedem Grundstückseigentümer intensive Gespräche, so genannte "Planwunschgespräche", über seine bisherigen und künftigen Flächen in Wert, Lage und Größe geführt werden.
Etwa 2015 wird dann die Neuvermessung aller Eigentumsflächen erfolgen.

Durch die Ausbaumaßnahmen und durch die Vermessungen können Ausführungskosten von bis zu 1,30 Mio. € entstehen, die zurzeit mit 90% vom Bund/Land und der EU gefördert werden.
Lediglich der verbleibende 10%-ige Eigenleistungsanteil von etwa 150 € je Hektar ist von den Teilnehmern zu tragen und durch Erhebung von Beiträgen nach dem Wert ihrer neuen Grundstücke von der TG durch Beitragsbescheide einzufordern und aufzubringen.
Dies erfolgt über mehrere Jahre verteilt, beginnend Mitte 2009.
Die Beitragspflicht ist als ein Ausgleich für die Wertsteigerung, die an Ihren Grundstücken durch die Maßnahmen der Flurbereinigung (bessere Erschließung und Erreichbarkeit der Flächen, Zusammenlegung der Flurstücke, Vermessung, Kataster- und Grundbuchbereinigung etc.) eintritt, anzusehen und liegt als öffentliche Last auf den Grundstücken.
Die Gemeinden können jedoch freiwillig höhere Beiträge an die TG leisten, um den Beitrag je Hektar und Teilnehmer zu reduzieren.

Vertreten wird die Teilnehmergemeinschaft durch einen ehrenamtlichen Vorstand, der auch die Geschäfte führt und die Aufgaben der TG ausführt.
Die Vorstandsmitglieder (5 ordentliche und 5 Stellvertreter) werden im Februar 2009 in einer öffentlichen Wahlversammlung durch die Teilnehmer gewählt.
Der Vorstand übt eine wichtige Funktion in der Zusammenarbeit mit dem ALFF bei den Planungen aus, er ist laufend zu unterrichten und wirkt mit bei der Festlegung der Grundsätze für die Wertermittlung, der Neugestaltung des Verfahrensgebietes sowie der Aufstellung des Neugestaltungsentwurfes (Wege-und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG) sowie bei der Abwicklung des Ausbaus der gemeinschaftlichen Anlagen und der Finanzierung.

Deshalb sollten alle Beteiligten und Flächeneigentümer im Verfahren ihre Beteiligungsmöglichkeiten und Rechte wahrnehmen, indem sie sich an der Vorstandswahl beteiligen oder gar kandidieren, sowie im Verfahrensverlauf insbesondere die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Unterlagen zur Wertermittlung, zur Besitzregelung und zum Bodenordnungsplan nutzen, ihre Kenntnisse über die örtlichen Gegebenheiten in das Verfahren einbringen und gegebenenfalls auch ihre Widerspruchsrechte gegen Verwaltungsakte (im Ablaufplan dunkler und fett hervorgehoben) ausüben.
Dadurch können Planungen effektiver gestaltet, Unklarheiten frühzeitig ausgeräumt sowie eventuell auftretende Unstimmigkeiten aufgedeckt werden.

Die Ergebnisse der Planungen und der Neuordnung der Eigentums- und Rechtsverhältnisse fasst das ALFF dann in dem Bodenordnungsplan, dem wichtigsten Dokument des Verfahrens, zusammen, der 2015 bekannt gegeben werden soll.
Im Anschluss daran wird das Amt 2016 die Ausführungsanordnung erlassen, mit der der neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen tritt und das Eigentum an den neuen Grundstücken entsteht, so dass die öffentlichen Bücher unrichtig werden und deren Berichtigung veranlasst wird.
Bei planmäßigem Verlauf könnte das Verfahren dann 2018 abgeschlossen werden.

Zur Information über die Betroffenheit können Unterlagen wie Gebietskarte oder Flurstückslisten in den Gemeinden und im ALFF eingesehen werden, Verwaltungsakte werden öffentlich bekannt gemacht.
Ergänzende Informationen sind unter +49 3901 846-116 bei Herrn Krietsch im ALFF Altmark erhältlich sowie auch im Internet auf den Seiten des ALFF Altmark Internetseite des ALFF Altmark unter Agrarstruktur/Aktuelles einsehbar.
Das Flurneuordnungsverfahren erfolgt im Zusammenwirken des ALFF mit den beteiligten Eigentümern und den Pächtern und sein Gelingen hängt wesentlich von deren Mitwirkung und Bereitschaft ab, die sich bietenden Chancen für ihr Territorium zu nutzen.