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Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Jahrstedt

Informationen zum Verfahren

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Altmark plant die Einleitung eines Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Jahrstedt nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) im Bereich der Gemarkung Jahrstedt und teilweise angrenzenden Gemarkungen.

Gründe zur geplanten Einleitung, Aufgaben und Ziele sowie der Ablauf des Verfahrens sind im Informationsblatt zum Verfahren näher erläutert.

Informationen zum erreichten Bearbeitungsfortschritt finden Sie unter dem Punkt Verfahrensstand.

Verfahrensstand

  • März 2021
    Die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 Flurbereinigungsgesetz wurden erarbeitet.
    Der Flurbereinigungsbeschluss wurde gefasst.
    Die Anordnung des Verfahrens erfolgt im März sowie April 2021.

Wichtige aktuelle Informationen / Termine

Die Aufstellung der Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG ist erfolgt.

Die Aufklärung der voraussichtlichen Teilnehmer nach § 5 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) erfolgte aufgrund der Corona-Pandemie in schriftlicher Form ab dem 7.12.2020 bis zum 29.1.2021.

Derzeit erfolgt die Einleitung des Verfahrens.

Anlagen

Ansprechpartner

Herr Krietsch
Tel. +49 3901 846-116
E-Mail. Hagen.Krietsch(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de

Herr Texdorf
Tel. +49 3901 846-139
E-Mail: Andreas. Texdorf(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de

Hinweis

Sämtliche Angaben auf dieser Seite dienen lediglich zur Information.
Bei Bekanntmachungen ist die Bekanntgabe in den dafür vorgesehenen Bekanntmachungsorganen maßgebend.