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Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Kakerbeck

Informationen zum Verfahren

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Altmark plant die Einleitung eines Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Kakerbeck nach §86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG).
Das Verfahren ist im Bereich der Gemarkung Kakerbeck und teilweise in den angrenzenden Gemarkungen geplant.

Gründe zur geplanten Einleitung, Aufgaben und Ziele sowie der Ablauf des Verfahrens sind im Informationsblatt zum Verfahren näher erläutert.

Verfahrensstand

  • August 2020
    Das Verfahren befindet sich noch in der Vorbereitungsphase.
    Die Anordnung ist für 2021 vorgesehen.
    Derzeit werden die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG erarbeitet.
    Diese sollen ca. Mitte 2021 vorgelegt werden.
    Hierzu wurde das Büro Kairies aus Salzwedel beauftragt.

Wichtige aktuelle Informationen / Termine

Derzeit erfolgt die Aufstellung der Neugestaltungsgrundsätze nach §38 FlurbG.

Anlagen

Ansprechpartner

Herr Texdorf
Tel. +49 3901 846-139
E-Mail: Andreas.Texdorf(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de

Frau Hallmann
Tel. +49 3901 846-119
E-Mail: Elke.Hallmann(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de

Hinweis

Sämtliche Angaben auf dieser Seite dienen lediglich zur Information. Bei Bekanntmachungen ist die Bekanntgabe in den dafür vorgesehenen Bekanntmachungsorganen maßgebend.