Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Kakerbeck
Informationen zum Verfahren
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Altmark plant die Einleitung eines Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Kakerbeck nach §86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG).
Das Verfahren ist im Bereich der Gemarkung Kakerbeck und teilweise in den angrenzenden Gemarkungen geplant.
Gründe zur geplanten Einleitung, Aufgaben und Ziele sowie der Ablauf des Verfahrens sind im Informationsblatt zum Verfahren näher erläutert.
Verfahrensstand
- August 2020
Das Verfahren befindet sich noch in der Vorbereitungsphase.
Die Anordnung ist für 2021 vorgesehen.
Derzeit werden die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG erarbeitet.
Diese sollen ca. Mitte 2021 vorgelegt werden.
Hierzu wurde das Büro Kairies aus Salzwedel beauftragt.
Wichtige aktuelle Informationen / Termine
Derzeit erfolgt die Aufstellung der Neugestaltungsgrundsätze nach §38 FlurbG.






