Flurbereinigungsverfahren Beuster
Stand der Bearbeitung: 9.3.2021
Allgemeines
| Verfahrensart | Bezeichnung nach § 87 FlurbG | |
|---|---|---|
| Aktenzeichen | SAW803 | |
| Unternehmensträger | DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH) | |
| Landkreis | Stendal | |
| Gemeinde | Seehausen (Altmark) | |
| Gemarkungen | Beuster | |
| Größe | ca. 455 ha | aktuelle Gebietskarte |
| Anzahl Flurstücke | 275 | aktuelles Flurstücksverzeichnis |
Aktuelles
Einladung zur Wahl des Vorstandes
Mit Beschluss vom 1.10.2020 wurde das Unternehmensflurbereinigungsverfahren Beuster angeordnet, aufgrund dessen die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung als Körperschaft des öfftl. Rechtes entstanden ist.
Die Teilnehmergemeinschaft umfasst alle Grundstückseigentümer deren Flurstücke im Verfahrensgebiet liegen, Erbbauberechtigte und Inhaber von selbstständigen Gebäudeeigentum.
Vor der Wahl werden Erläuterungen zu dem Stand des Flurbereinigungsverfahrens, zum Ablauf des Flurbereinigungsverfahrens und zu den Aufgaben des zu wählenden Vorstandes gegeben.
Der jetzt zu wählende Vorstand vertritt alle o.g. Teilnehmer und besteht aus 5 Mitgliedern und 5 Stellvertretern.
Der Vorstand hat u.a. folgende Aufgaben:
- Informieren der Teilnehmergemeinschaft
- Mitwirkung bei der Erarbeitung des Wege- und Gewässerplanes
- Mitwirkung bei der Wertermittlung
Wählbar sind Teilnehmer am Verfahren als auch Nicht-Teilnehmer (z.B. Landwirte die innerhalb des Verfahrens wirtschaften aber kein eigenes Eigentum haben).
Die Wahl findet am
Donnerstag den 28.10.2021 um 11.00 Uhr
In der Wischelandhalle Seehausen
Am Winckelmannplatz 7, 39615 Hansestadt Seehausen (Altmark)
statt.
Hiermit werden alle Teilnehmer (Grundstückseigentümer deren Flurstücke im Verfahrensgebiet liegen, Erbbauberechtigte und Inhaber von selbstständigen Gebäudeeigentum) eingeladen an dieser Wahl teilzunehmen.
Sollten sie als Bevollmächtigter erscheinen und uns noch keine Vollmacht für sie vorliegen müssen sie eine beglaubigte Vollmacht vorlegen um an der Wahl teilzunehmen.
Bei Erscheinen beachten Sie bitte die aktuellen Coronaregeln.
Anlagen
Anordnung
| Informationsveranstaltung (Termin § 5 (1) FlurbG | ab 30.07.2020 (schriftlich) | |
|---|---|---|
| Anordnung | 1.10.2020 | Beschluss ohne Anlagen |
| Vorstandswahl | ||
| Vorsitzende/r des Vorstandes der TG |
Wertermittlung
| Feststellung | keine Angabe | |
|---|---|---|
Neugestaltung
| Genehmigung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischen Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) | Datum | |
|---|---|---|
Flurbereinigungsplan
| Planwunschtermin | Datum | |
|---|---|---|
| Vorläufige Besitzeinweisung | Datum | |
| Bekanntgabe Flurbereinigungsplan | Datum | |
| Ausführungsanordnung | Datum |
Abschluss
| Ersuchen Grundbuchberichtigung | Datum | |
|---|---|---|
| Ersuchen Katasterberichtigung | Datum | |
| Schlussfeststellung | Datum |
Ihre Ansprechpartner
im Amt:
Herr Wagner (verantwortlicher Projektingenieur)
Telefon: +49 3901 846-131
E-Mail: Thomas.Wagner@alff.mule.sachsen-anhalt.de
Informationen
Die Veröffentlichung von Daten, Karten, und Beschlüssen im Internet dient ausschließlich der Information.
Sie ist nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers.
Das heißt, es werden hierdurch keine Fristen in Kraft gesetzt und keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Die Veröffentlichung ersetzt keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen.
Erläuterungen von Abkürzungen und Begriffen finden Sie auf dieser Seite.






