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Unternehmensflurbereinigungsverfahren Krüden

Allgemeines

Allgemeines
VerfahrensartBezeichnung nach  § 87 FlurbG
AktenzeichenSAW808
UnternehmensträgerDEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH)
LandkreisStendal
GemeindeSeehausen (Altmark)
GemarkungenGeestgottberg, Krüden, Lindenberg, Seehausen
Größeca. 1.389 haaktuelle Gebietskarte
Anzahl Flurstücke1.419aktuelles Flurstücksverzeichnis

Aktuelles

Einladung zur Wahl des Vorstandes

Mit Beschluss vom 29.7.2019 wurde das Unternehmensflurbereinigungsverfahren Krüden angeordnet, aufgrund dessen die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung als Körperschaft des öfftl. Rechtes entstanden ist.
Die Teilnehmergemeinschaft umfasst alle Grundstückseigentümer deren Flurstücke im Verfahrensgebiet liegen, Erbbauberechtigte und Inhaber von selbstständigen Gebäudeeigentum.

Vor der Wahl werden Erläuterungen zu dem Stand des Flurbereinigungsverfahrens, zum Ablauf des Flurbereinigungsverfahrens und zu den Aufgaben des zu wählenden Vorstandes gegeben.

Der jetzt zu wählende Vorstand vertritt alle o.g. Teilnehmer und besteht aus 5 Mitgliedern und 5 Stellvertretern.
Der Vorstand hat u.a. folgende Aufgaben:

  • Informieren der Teilnehmergemeinschaft
  • Mitwirkung bei der Erarbeitung des Wege- und Gewässerplanes
  • Mitwirkung bei der Wertermittlung

Wählbar sind Teilnehmer am Verfahren als auch Nicht-Teilnehmer (z.B. Landwirte die innerhalb des Verfahrens wirtschaften aber kein eigenes Eigentum haben).

Die Wahl findet am

Donnerstag den 28.10.2021 um 9.00 Uhr
In der Wischelandhalle Seehausen
Am Winckelmannplatz 7, 39615 Hansestadt Seehausen (Altmark)

statt.

Hiermit werden alle Teilnehmer (Grundstückseigentümer deren Flurstücke im Verfahrensgebiet liegen, Erbbauberechtigte und Inhaber von selbstständigen Gebäudeeigentum) eingeladen an dieser Wahl teilzunehmen.
Sollten sie als Bevollmächtigter erscheinen und uns noch keine Vollmacht für sie vorliegen müssen sie eine beglaubigte Vollmacht vorlegen um an der Wahl teilzunehmen.

Bei Erscheinen beachten Sie bitte die aktuellen Coronaregeln.

Anordnung

Anordnung
Informationsveranstaltung (Termin § 5 (1) FlurbGab 30.7.2020 (schriftlich)
Anordnung1.10.2020Beschluss ohne Anlagen
Vorstandswahl
Vorsitzende/r des Vorstandes der TG

Wertermittlung

Wertermittlung
FeststellungDatum

Neugestaltung

Neugestaltung
Genehmigung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischen Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG)Datum

Flurbereinigungsplan

Flurbereinigungsplan
PlanwunschterminDatum
Vorläufige BesitzeinweisungDatum
Bekanntgabe FlurbereinigungsplanDatum
AusführungsanordnungDatum

Abschluss

Abschluss
Ersuchen GrundbuchberichtigungDatum
Ersuchen KatasterberichtigungDatum
SchlussfeststellungDatum

Ihre Ansprechpartner

im Amt:

Herr Wagner (verantwortlicher Projektingenieur)
Telefon: +49 3901 846-131
E-Mail: Thomas.Wagner@alff.mule.sachsen-anhalt.de 

Informationen

Die Veröffentlichung von Daten, Karten, und Beschlüssen im Internet dient ausschließlich der Information.
Sie ist nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers.
Das heißt, es werden hierdurch keine Fristen in Kraft gesetzt und keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Die Veröffentlichung ersetzt keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen.

 

Erläuterungen von Abkürzungen und Begriffen finden Sie auf dieser Seite.