Ländlicher Raum
Das Arbeitsgebiet Ländlicher Raum erstreckt sich neben der Begleitung von Planungen und Projekten im ländlichen Raum sowie der Wahrnehmung der Aufgabe als Träger öffentlicher Belange (TöB) vor allem auf die Förderung der Integrierten ländlichen Entwicklung durch Maßnahmen
- des ländlichen Wegebaus
- der Dorferneuerung- und entwicklung/ ländlicher Tourismus
- zur Einrichtung für lokale Basisdienstleistungen/ Förderung von Dorfgemeinschaftsläden
- dem Sportstättenbau mit überwiegend nicht schulischer Nutzung
- der Neuanlage von Hecken- und Feldgehölzen sowie des Umbaus von Hecken
- zur Förderung des Tierschutzes
Fördergrundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU Förderperiode 2014-2020 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt (Richtlinien RELE 2014-2020) sowie die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Neuanlage von Hecken- und Feldgehölzen sowie des Umbaus von Hecken (Förderrichtlinien Hecken- und Feldgehölze).
Weiterhin erfolgt hier auch die Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten nach der Richtlinie IGEK – RIGEK.
Darüber hinaus werden bis 2021 die Fördermaßnahmen zur Beseitigung von Schäden an der ländlichen Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden, die durch das Hochwasser 2013 entstanden sind, bearbeitet (Richtlinie Hochwasserschäden 2013 Sachsen-Anhalt).
Zudem gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuschüsse zur Förderung des Tierschutzes nach Maßgabe der Förderrichtlinie Tierschutz.
Im Sachgebiet Ländlicher Raum ist die Geschäftsstelle für die Arbeitsgemeinschaft zur Gestaltung der Ländlichen Entwicklung für den Amtsbereich eingerichtet.
Alle erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie bei ELAISA/ Investitionsförderung ländlicher Raum/ Formulare/ Informationen.
Folgen Sie dazu bitte diesem Link.
Aktuelles
Antragsaufruf ELER-Sportstättenförderung
Gemeinden, Gemeindeverbände und Sportvereine in Sachsen-Anhalt haben ab sofort wieder die Möglichkeit, Fördermittel aus dem EU-Programm ELER (Europäischer Landwirtschaftsfond zur Entwicklung des ländlichen Raums) zu beantragen.
Anträge können bis zum 15.11.2021 beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten eingereicht werden.
Aus EU- und Landesmitteln stehen insgesamt 1,34 Millionen Euro zur Verfügung.
Ansprechpartner
Ansprechpartner an den Standorten Stendal und Salzwedel
Ländlicher Wegebau
- Herr Leusmann
Tel.: +49 3901 846- 127
Dorferneuerung und -entwicklung / Ländlicher Tourismus
Standort Stendal
- Herr Wenslau
Tel.: +49 3931 633-106 - Frau Birnbaum
Tel.: +49 3931 633-104 - Frau Dohrmann
Tel.: +49 3931 633-101 - Herr Pfeifer
Tel.: +49 3931 633-102 - Frau Proft
Tel.: +49 3931 633-125 - Herr Kotowski
Tel.: +49 3931 633-114
Standort Salzwedel
- Frau Schütte
Tel.: +49 3901 846-123 - Frau Schulz
Tel.: +49 3901 846- 238 - Herr Leusmann
Tel.: +49 3901 846-127 - Herr Weber
Tel.: +49 3901 846-236 - Frau Schröder
Tel.: +49 3901 846-124
Einrichtung für lokale Basisdienstleistungen/ Förderung von Dorfgemeinschaftsläden
Standort Stendal
- Frau Denck
Tel.: +49 3931 633-108 - Herr Pfeifer
Tel.: +49 3931 633 102
Standort Salzwedel
- Frau Schulz
Tel.: +49 3901 846-238
Sportstättenbau mit überwiegend nicht schulischer Nutzung
- Frau Schütte
Te.: +49 3901 846-123 - Frau Schulz
Tel.: +49 3901 846-238
Neuanlage von Hecken- und Feldgehölzen sowie Heckenumbau
- Herr Leusmann
Tel.: +49 3901 846-127
Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte
- Herr Wenslau
Tel.: +49 3931 633-106
Beseitigung von Hochwasserschäden 2013
- Frau König
Tel.: +49 3931 633-103 - Herr Glöde
Tel.: +49 3931 633-111 - Frau Heine / Frau Schleef
Tel.: +49 3931 633-110
Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft zur Gestaltung der ländlichen Entwicklung
- Frau Denck
Tel.: +49 3931 633-108
Leader
- Herr Wenslau
Tel.: +49 3931 633-106 - Frau Denck
Tel.: +49 3931 633-108
Träger öffentlicher Belange
- Frau Krumsieg
Tel.: +49 3931 633-105
Förderung Tierschutz
- Frau Schröder
Tel.: +49 3901 846-124 - Frau Schütte
Tel.: +49 3901 846-123






