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Flurneuordnung

Ziele der Flurneuordnung

Flurneuordnungsverfahren dienen der Entwicklung des ländlichen Raumes. Der ländliche Raum soll als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum gesichert und weiterentwickelt werden.

Die Verfahren sichern die Verbesserung der Agrarstruktur, die gemeindliche Entwicklung, den Naturschutz und nicht zuletzt die Verwirklichung großer Infrastrukturmaßnahmen (Bau von Autobahnen, Bundesstraßen, Bahntrassen und Deichrückverlegung). Mit den Verfahren sollen konkurrierende Nutzungsansprüche an den Grund und Boden aufgehoben, bedarfsgerechte Grundstücke ausgewiesen und landeskulturelle Nachteile behoben werden.

Darüber hinaus bieten Flurbereinigungs- und Bodenordnungsverfahren Instrumente, den negativen Folgen des Klimawandels entgegen zu wirken, sowie eine zukunftsfähige nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum zu unterstützen und zu sichern.

Verfahren

Flurneuordnungsverfahren sind behördlich geleitete Verfahren. Die Verfahrensart richtet sich nach dem jeweiligen Verfahrenszweck. Die einzelnen Bearbeitungsschritte sind in dieser grafischen Übersicht mit anschließender kurzen Erläuterung dargestellt.

Die Durchführung eines Verfahrens erfolgt innerhalb des Flurbereinigungsgebietes durch das jeweils zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) zusammen mit der Teilnehmergemeinschaft (Gesamtheit der beteiligten Grund- und Gebäudeeigentümer sowie der Erbbauberechtigten) und unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB).

Die Teilnehmergemeinschaft hat während des Verfahrens zahlreiche Aufgaben zu erfüllen.

Unterstützung kann sich die Teilnehmergemeinschaft hierfür beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) holen. Dazu muss sie diesem beitreten.

In den Flurneuordnungsverfahren werden Verwaltungsakte von der Teilnehmergemeinschaft oder vom ALFF gesetzt. Gegen diese Verwaltungsakte sind Rechtsmittel möglich. Der Ablauf eines Rechtsbehelfsverfahrens ist in diesem Bild dargestellt.

Kosten der Flurbereinigung

Die Finanzierung der Flurbereinigungs- und Bodenordnungsverfahren orientiert sich am Grundgesetz (Art.104a). So wird zwischen Verwaltungsausgaben (§ 104 FlurbG Verfahrenskosten) und Zweckausgaben (§ 105 FlurbG Ausführungskosten) unterschieden. Unter den Ausführungskosten versteht man die Aufwendungen, die zur Ausführung der Flurbereinigung bzw. Bodenordnung notwendig sind. Diese sind durch die Teilnehmergemeinschaft zu tragen.

Jedoch sind die Schaffung und Erhaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ländlichen Raum wichtige Anliegen des Landes Sachsen-Anhalt und des Bundes. Daher werden Maßnahmen, die den ländlichen Raum stärken, finanziell unterstützt. Das zentrale Förderinstrument zur Entwicklung ländlicher Räume ist die Bund-Länder - Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).

Aber auch die EU beteiligt sich an der Förderung des ländlichen Raumes mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). Sie stellt aus dem ELER Finanzmittel sowohl auf die beihilfefähigen öffentlichen Ausgaben als auch auf investive Maßnahmen bereit.

Weitere Informationen

In Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt die für die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten  zuständige Fachaufsicht und entsprechend § 141 Abs. 1 FlurbG auch Widerspruchsbehörde.

Weitere Informationen zur Durchführung eines Flurneuordnungsverfahrens können Sie sich bei der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Landentwicklung (ARGE) und beim Landesverwaltungsamt holen.

Informationen zur einzelnen Verfahren

An welchen Verfahren gegenwärtig in unserem Amt gearbeitet wird und wen Sie bei Bedarf ansprechen können, stellen wir Ihnen auf den folgenden Seiten vor.

Die Seiten befinden sich derzeit in Überarbeitung! Insbesondere erfolgt eine Umstellung der verlinkten Dokumente im Zuge der Bereitstellung barrierefreier Dokumente. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den für die Flurbereinigung bzw. Bodenordnung zuständigen Sachbearbeiter.

Unter folgenden Links erhalten Sie Informationen zu den aktuellen Verfahren:

Suchlisten

Über Suchlisten können Sie gezielt Informationen zu einzelnen Verfahren abrufen.