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Bodenordnungsverfahren Bornum Feldlage, AZ2017

Allgemeines

Allgemeines
Aktenzeichen611-14 AZ2017
Statusin BearbeitungSG 14, NBS-​Landentwicklung GmbH, Herr Schneider
VerfahrensartBodenordnungsverfahren nach § 56 LwAnpG
LandkreiseAnhalt-​Bitterfeld, Dessau-​Roßlau, Wittenberg
GemeindenCoswig (Anhalt), Dessau-​Roßlau, Zerbst (Anhalt)
GemarkungenBornum, Garitz, Luso, Polenzko, Pulspforde, Ragösen, Streetz
Größe1.668 haGebietskarte
Anzahl Flurstücke (Grundbücher)1.344 (287)

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Anordnung

Anordnung
Termin nach § 5 FlurbG12.06.2007
Anordnung18.06.2007Beschluss mit Karte
1. Änderung30.07.2008Beschluss mit Karte und Flurstücksverzeichnis
2. Änderung08.09.2009Beschluss und Karte
3. Änderung19.05.2010Beschluss und Karte
4. Änderung26.05.2011Beschluss und Karte
5. Änderung16.09.2013Beschluss und Karte
6. Änderung09.10.2014Beschluss und Karte
7. Änderung17.01.2017Beschluss mit Karte und Flurstücksverzeichnis 
8. Änderung28.08.2018Beschluss und Karte
Vorstandswahl27.02.2008 
Vorsitzender des Vorstandes der TGHerr G. Wilke
Beitritt zum VTG26.05.2008

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Wertermittlung

Wertermittlung
Daten zur WertermittlungWertermittlungsrahmen

Wertermittlungskarte_01 (2,8 MB) 

Wertermittlungskarte_02 (5,1 MB)

Wertermittlungskarte_03 (3,1 MB)

Wertermittlungskarte_05 (4,6 MB)

Wertermittlungskarte_06 (7,6 MB)

Wertermittlungskarte_07 (4,5 MB)

Wertermittlungskarte_08 (0,6 MB)

Wertermittlungskarte_10 (1,2 MB)

Wertermittlungskarte_11 (1,2 MB)

Auslegung18. - 28.09.2017
Anhörungstermin29.09.2017
Feststellung07.11.2017Beschluss

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Neugestaltung

Neugestaltung
Genehmigung Neugestaltungsgrundsätze2009
Genehmigung Plan nach § 41 FlurbG09.04.2010Karte
Ausbau2017

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Bodenordnungsplan

Bodenordnungsplan
Planwunschterminab 13.11.2017
Genehmigung Bodenordnungsplankeine Angaben
Ausführungsanordnungkeine Angaben
Eintritt des neuen Rechtszustandeskeine Angaben

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Vermessung

Vermessung
Feststellung Verfahrensgrenzeabgeschlossen
Blockvermessungabgeschlossen
Übertragung Landabfindungkeine Angaben

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Abschluss

Abschluss
Ersuchen Grundbuchberichtigungkeine Angaben
Ersuchen Katasterberichtigungkeine Angaben
Schlussfeststellungkeine Angaben

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Informationen

Information

Die Veröffentlichung von Daten, Karten und Beschlüssen im Internet dient ausschließlich der Information. Sie ist nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers. Das heißt, es werden hierdurch keine Fristen in Kraft gesetzt und keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Die Veröffentlichung ersetzt keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen.