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Ländlicher Raum

Allgemeines

Sachsen-Anhalt ist vielfältig strukturiert. Jede Region hat ihren eigene Geschichte und ihren eigenen Charme, aber auch ihre eigenen Herausforderungen für eine zukunftsfähige Entwicklung. Diese Herausforderung anzunehmen und in kreative und bedarfsgerechte Lösungskonzepte umzuwandeln, wird am besten von den Menschen vor Ort bewältigt.

Die Entwicklung des ländlichen Raumes im Land Sachsen-Anhalt wird durch das Land mit den Instrumenten der Ländlichen Entwicklung unterstützt. Dies beinhaltet sowohl die planerischen als auch die finanziellen Aspekte.

Zu den Aufgaben des zuständigen Sachgebietes 11 "Ländlicher Raum" gehören daher die Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung. Das beinhaltet die Förderbereiche:

  • Förderung Dorferneuerung und -entwicklung einschließlich der touristischen Infrastruktur
  • Förderung Infrastrukturmaßnahmen (ländlicher Wegebau)
  • Förderung integrierter Gemeindeentwicklungskonzepte
  • Förderung der Sportstätten mit überwiegend nicht schulischer Nutzung

Zusätzlich werden folgende Aufgaben wahrgenommen:  

  • Träger öffentlicher Belange (TöB) bei Planungen Dritter
  • Abgabe Stellungnahmen nach §§ 9 und 17 der Flächenerwerbsverordnung 
  • Mitwirkung in Angelegenheiten nach dem Grundstücksverkehrsgesetz und Landpachtgesetz 

Arbeitsgemeinschaft Ländlicher Raum

Außerdem ist im Sachgebiet die Geschäftsstelle für die Arbeitsgemeinschaft zur Gestaltung der ländlichen Entwicklung (AG LR) im Amtsbezirk eingerichtet.

Die AG LR hat unter Beachtung der regionalen Anforderungen Kriterien für die Förderung von Anträgen festgelegt, für die ein Regionalbudget zur Verfügung steht. Dieses unterliegt nicht den Vorgaben der VB-ELER. Anträge können danach auch außerhalb der Antragszeiträume gestellt werden.

Förderprogramme

Die entsprechenden Förderrichtlinien, Antrags- und Abrechnungsformulare sowie Merkblätter finden Sie unter: Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt (ELAISA)