Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt junge Landwirtinnen und Landwirte unter 40 Jahren finanziell bei der Gründung eines Landwirtschaftsbetriebes. Innerhalb von 24 Monaten nach der Betriebsgründung kann ein Antrag auf Existenzgründungsbeihilfe gestellt werden, wenn Leistungen für ökologische Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz erbracht werden.
Antragsunterlagen und Hinweise zum Verfahren finden Sie unter folgenden Link.
Ansprechpartner
Name | Telefon | |
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Frau Stets | (0345) 2316-632 | Poststelle-Alff-Sued@alff.mule.sachsen-anhalt.de |
Frau Koch | (0345) 2316-617 | Poststelle-Alff-Sued@alff.mule.sachsen-anhalt.de |