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Ländlicher Raum

Das Arbeitsgebiet Ländlicher Raum erstreckt sich neben der Begleitung von Planungen und Projekten im ländlichen Raum sowie der Wahrnehmung der Aufgabe als Träger öffentlicher Belange (TöB) vor allem auf die Förderung der Integrierten ländlichen Entwicklung durch Maßnahmen

  • des ländlichen Wegebaus
  • der Dorferneuerung- und entwicklung/ ländlicher Tourismus
  • zur Einrichtung für lokale Basisdienstleistungen/ Förderung von Dorfgemeinschaftsläden
  • dem Sportstättenbau mit überwiegend nicht schulischer Nutzung
  • der Neuanlage von Hecken- und Feldgehölzen sowie des Umbaus von Hecken
  • zur Förderung des Tierschutzes
  • Förderung von Feuerwehrhäusern und Löschwasserentnahmestellen

Fördergrundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU Förderperiode 2014-2020 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt (Richtlinien RELE 2014-2020) sowie die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Neuanlage von Hecken- und Feldgehölzen sowie des Umbaus von Hecken (Förderrichtlinien Hecken- und Feldgehölze).

Weiterhin erfolgt hier auch die Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten nach der Richtlinie IGEK – RIGEK.

Darüber hinaus werden bis 2021 die Fördermaßnahmen zur Beseitigung von Schäden an der ländlichen Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden, die durch das Hochwasser 2013 entstanden sind, bearbeitet (Richtlinie Hochwasserschäden 2013 Sachsen-Anhalt).

Zudem gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuschüsse zur Förderung des Tierschutzes nach Maßgabe der Förderrichtlinie Tierschutz.

Im Sachgebiet Ländlicher Raum ist die Geschäftsstelle für die Arbeitsgemeinschaft zur Gestaltung der Ländlichen Entwicklung für den Amtsbereich eingerichtet.

Alle erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie bei ELAISA/ Investitionsförderung ländlicher Raum/ Formulare/ Informationen.
Folgen Sie dazu bitte diesem Link.

Aktuelles

Förderung von Feuerwehrhäusern und Löschwasserentnahmestellen

Einheits- und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt können Fördermittel für den Neubau, Umbau oder Erweiterung ihrer Feuerwehrhäuser erhalten.
Hierzu zählen auch Löschwasserteiche, Zisternen, Löschwasserbrunnen und ähnliche Entnahmestellen.

Die Anträge müssen bis zum 15.9.2023 beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark in Stendal eingegangen sein.

Die erforderlichen Antragsunterlagen können Sie über ELAISA einsehen und sich herunterladen.

Ansprechpartner

Ansprechpartner an den Standorten Stendal und Salzwedel

Ländlicher Wegebau

 

Dorferneuerung und -entwicklung / Ländlicher Tourismus

Standort Stendal

Standort Salzwedel

 

Einrichtung für lokale Basisdienstleistungen/ Förderung von Dorfgemeinschaftsläden

Standort Stendal

Standort Salzwedel

 

Sportstättenbau mit überwiegend nicht schulischer Nutzung

 

Neuanlage von Hecken- und Feldgehölzen sowie Heckenumbau

 

Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte

 

Beseitigung von Hochwasserschäden 2013

 

Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft zur Gestaltung der ländlichen Entwicklung

 

Leader

 

Träger öffentlicher Belange

 

Förderung Tierschutz

 

Förderung Feuerwehrhäuser und Löschwasserentnahmestellen

 

Prüfung Öffentliche Auftragsvergabe

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Sachgebietsleitung

Standort Stendal und Salzwedel
Frau Martina Denck
Tel.: +49 3931 633-108
E-Mail: Martina.Denck(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de