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Aufgaben

Die Aufgaben des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt) ist im Wesentlichen zuständig für Flurneuordnungs- und Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz bzw. Flurbereinigungsgesetz, die Förderung der Dorferneuerung und anderer Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, Marktordnungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie weiterer Förder- und Beihilfemaßnahmen in der Landwirtschaft. Darüber hinaus nimmt es Aufgaben der forstlichen Förderung und als Fachstelle für landwirtschafte Themen, Pflanzenschutz und Tierzucht wahr. In der Behörde sind außerdem Ausbildungsberater für "Grüne Berufe" beheimatet. Ferner wird hier die Aufgabe als Träger öffentlicher Belange Landwirtschaft wahrgenommen.

Die Aufgaben werden auf der Grundlage von Rechtsvorschriften (Gesetze und Verordnungen) der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt ausgeführt. Die konkreten Aufgaben werden dabei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten durch Zuständigkeitsregelungen im Gesetz oder per Erlass übertragen.

Damit sind im ALFF Anhalt mehrere Behörde unter einem Dach vereint:

  • untere Flurbereinigungsbehörde
  • Bewilligungsbehörde für land- und forstwirtschaftliche Förderprogramme
  • landwirtschaftliche Fachbehörde
  • Siedlungsbehörde

Weitere Information zu den Aufgaben erhalten Sie in den Themenbereichen:

Stand: September 2021