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behördliche Vermessungsstelle

Sachgebiet

Standort

Sachgebietsleiter

Telefon

10

Halberstadt

Herr Hommel

+49 3941 671-354

Durchführung von Vermessungen innerhalb der Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz bzw. Landwirtschaftsanpassungsgesetz:

  • Liegenschaftsvermessungen, bei denen Flurstücksgrenzen – also Eigentumsgrenzen - aufgemessen und festgelegt werden. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wird in die amtlichen Nachweise des Liegenschaftskatasters beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation übernommen. Liegenschaftsvermessungen werden auch als hoheitliche Vermessungen bezeichnet, nur ein besonderer Kreis von Vermessungsstellen darf diese amtlichen Vermessungen durchführen.
  • Technische Vermessungen, wie zum Beispiel das Erfassen topographischer Gegenstände, Erstellen von Geländeprofilen oder Abstecken von Bautrassen oder Pflanzkorridoren bilden einen weiteren Schwerpunkt der hier anfallenden Vermessungstätigkeiten. Sie dienen in der Verfahrensbearbeitung von Flurneuordnungsverfahren als Planungsgrundlage oder geben die konkrete Lage von Maßnahmen in der Feldflur vor.