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Naturschutzfachliche Beratung

Das kostenlose Beratungsangebot ist an land- und forstwirtschaftliche Betriebe adressiert, die Leistungen zum Erhalt und Förderung der Biodiversität der Kulturlandschaft erbringen und dafür entsprechende Maßnahmen in ihren betrieblichen Alltag integrieren wollen.

Nachfolgend sind einige Bereiche der naturschutzfachlichen Beratung dargestellt:

  • Beratung zu den Förderprogrammen der Agrar-Umwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)
  • Unterstützung bei der Umsetzung geförderter Maßnahmen
  • Beratung bei der Umsetzung von Anforderungen an die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen in Schutzgebieten
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen für externe Projektträger

Hinweis auf das Angebot der naturschutzfachlichen Beratung durch Mitarbeiter des ALFF Altmark

Öko-Regelung 5 artenreiches Grünland mit 4 Kennarten

Als eine der sieben Öko-Regeln wird die ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten in den neuen GAP-Bestimmungen festgelegt.
Die Öko-Regelungen sind einjährige Maßnahmen, es kann jährlich neu entschieden werden, ob die Prämie beantragt wird, die für die Öko-Regel Nr.
5 zunächst 240,00 €/ha (225,00 €/ha ab 2025) beträgt.
Die Liste der Kennarten und Artengruppen wird in einer Landesverordnung, die derzeit im Entwurf vorliegt, festgelegt. Eine vorläufige Liste der Kennarten/Kennartengruppe aus dem Verordnungsentwurf ist in ELAISA unter public (sachsen-anhalt.de) veröffentlicht.
Diese Liste gilt nur in Sachsen-Anhalt. Für Flächen in anderen Bundesländern sind die Listen der Belegenheitsländer maßgeblich.
Die Nachweismethode wird ebenfalls in der Landesverordnung festgelegt; daher ist die Beschreibung noch vorläufig.
Die Kennarten werden per georeferenziertem Foto nachgewiesen, dazu ist die Nutzung der LaFIS-GEOFOTO® - App zwingend erforderlich.
Je nach Größe des Schlages werden vier bis sieben Aufnahmefenster gebildet in denen jeweils mindestens eine Kennart oder Artengruppe per Fotos nachgewiesen werden muss.

Folgende Empfehlungen zur Umsetzung der Öko-Regelung 5 können nach aktuellem Kenntnisstand gegeben werden:
Da die Vegetationsentwicklung bis zur Antragsstellung am 15. Mai eine sichere Bestimmung vieler Kennarten nur schwer zulässt, können in Frage kommende Grünlandschläge zunächst auf Verdacht beantragt werden.
Sollten sich im Laufe der Vegetationsperiode nicht ausreichend Kennarten auf einem Schlag finden lassen, kann der Antrag für diese/n Schlag/Schläge ohne negative Auswirkungen bis 30.9.2023 zurückgezogen werden.
Für die Beantragung kommen nur extensiv bewirtschaftete Grünlandschläge in Frage.
Am besten ansprechbar sind die Kennarten vor der ersten Nutzung des Grünlandes, also Anfang Mai bis Ende Juni.

Zur Unterstützung einer sicheren Ansprache der Kennarten bieten die naturschutzfachlichen Berater des ALFF Altmark in dieser Zeit kostenfrei praktische
Unterstützung an.
Auf Nachfrage können gemeinsame Schlagbegehungen zur Pflanzenansprache und zur Einweisung in die Nachweismethode vereinbart werden.
Vorteilhaft wäre es, wenn sich zu solchen Terminen mehrere benachbarte Landwirte zusammenfinden würden.
Die Orte für die Feldtermine orientieren sich an dem konkreten Bedarf.
Anfragen sind an die unten genannten Ansprechpartner zu richten.
Auch für Fragen zu Kombinationsmöglichkeiten und zur sinnvollen Einbindung von Öko- Regelungen in den Betrieb um einen größeren Effekt auf die Biodiversität zu erzielen, steht die naturschutzfachliche Beratung zur Verfügung.

Ansprechpartner Stendal

Herr Mösenthin
Tel.: +49 3931 633-502
E-Mail: Markus.Moesenthin(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de 

Ansprechpartnerin Salzwedel

Frau Roeder
Tel.: +49 3901 846-201
E-Mail: Anna.Roeder(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de