Naturschutzfachliche Beratung
Das kostenlose Beratungsangebot ist an land- und forstwirtschaftliche Betriebe adressiert, die Leistungen zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität der Kulturlandschaft erbringen und dafür entsprechende Maßnahmen in ihren betrieblichen Alltag integrieren wollen.
Nachfolgend sind einige Bereiche der naturschutzfachlichen Beratung dargestellt:
- Beratung zu den Förderprogrammen der Agrar-Umwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)
- Unterstützung bei der Umsetzung geförderter Maßnahmen
- Beratung bei der Umsetzung von Anforderungen an die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen in Schutzgebieten
- Unterstützung bei der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen für externe Projektträger
Außerdem bietet die naturschutzfachliche Beratung interessante Informationsveranstaltungen zu weiterführenden Themen rund um Biodiversität in der Landwirtschaft an.
Themenvorschläge und Anregungen sind willkommen.
Beratung zu Agroforst und Ökoregel 3
Die naturschutzfachlichen Berater unterstützen die Landwirtschaftsbetriebe bei der Anlage von Agroforstsystemen und bei Fragen zur Ökoregel 3.
Einladung zum Fachgespräch am 27.1.2026
"Riesen-Bärenklau in der Region Priemern“
Der Riesen-Bärenklau (auch Herkules-Staude) stammt aus dem westlichen Kaukasus und gelangte als Zierpflanze 1890 nach Europa. Die erste Punkt-Fundmeldung erfolgte für Sachsen-Anhalt 1959 im „Park in Priemern“ bei Arendsee. Seither hat sich der Bestand der Pflanze stark entwickelt und die Ausbreitung nimmt immer weiter zu.
Der Riesen-Bärenklau ist als invasive Pflanzenart gefährlich durch:
- hohes Vermehrungs- und starkes Ausbreitungspotential
- schwieriges Management aufgrund langer Keimfähigeit (ca. 7 bis 10 Jahre)
- Entwicklung von Dominanzbeständen und Verdrängung heimischer Pflanzen (Schädigung der biologischen Vielfalt)
- Erosionsgefahren an Gewässern infolge Schädigung der Bodenstruktur
- Photodermatose: der Pflanzensaft führt in Kombination mit Sonnenlicht auf der Haut zu schweren Verätzungen (bei empfindlichen Personen genügt bereits die Berührung von Pflanzenteilen)
In der Region Priemern wurden in der Vergangenheit bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Bestandsentwicklung des Riesen-Bärenklau zu kontrollieren. Dennoch ist eine weitere Ausbreitung zu beobachten. Die begonnenen Anstrengungen müssen fortgesetzt und koordiniert werden, damit die Managementmaßnahmen in der Zukunft erfolgreich sein können.
Mit dem Fachgespräch werden alle regionalen Akteure und Betroffene, die sich einbringen möchten, zu einem Erfahrungsaustausch und zur Diskussion von Managementmaßnahmen zur Kontrolle der weiteren Ausbreitung des Riesenbärenklau eingeladen. Bei Interesse kann sich hieraus ein Runder Tisch entwickeln.
Die naturschutzfachliche Beratung des ALFF Altmark hat die Vorbereitung und Koordination übernommen. Das Fachgespräch findet am
- Dienstag, 27.1.2026, 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
in Priemern, Sozialtherapeutisches Zentrum, Priemern Nr. 2, 30606 Altmärkische Höhe.
statt.
Für diese Veranstaltung ist folgender Ablauf geplant:
- Begrüßung
- Fachliche Einführung
- Berichte über Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Vorkommen des Riesen-Bärenklau in der Region Priemern
- Erörterung von Managementmaßnahmen und deren Koordination
- Entscheidung über die Bildung eines Runden Tisches
Sehr gerne nehmen wir Ihre Anregungen oder Fragen zum Fachgespräch entgegen (bevorzugt per Email an: nfb-altmark(at)alff.sachsen-anhalt.de).
Öko-Regelung 5 artenreiches Grünland mit 4 Kennarten
Als eine der sieben Öko-Regeln wird die ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten in den GAP-Bestimmungen festgelegt.
Die Öko-Regelungen sind einjährige, freiwillige Maßnahmen.
Sie können also jährlich entscheiden, ob Sie diese Prämie beantragen.
Die Prämienhöhe für die Öko-Regelung 5 beträgt zunächst 240,00 Euro/ha (225,00 Euro/ha ab 2025).
Die Liste der Kennarten und Artengruppen wird in der Landesverordnung (GAPUmsVO Anlage 3) festgelegt.
Die Liste der Kennarten/Kennartengruppe ist in ELAISA veröffentlicht.
Eine Bestimmungshilfe mit farbiger Bebilderung und Hinweisen auf Ausschlussarten wurde von der LLG veröffentlicht.
Diese Liste gilt nur in Sachsen-Anhalt.
Für Flächen in anderen Bundesländern sind die Listen der Belegenheitsländer maßgeblich.
Die Nachweismethode ist ebenfalls in der Landesverordnung (GAPUmsVO Anlage 3) festgelegt:
Die Kennarten werden per georeferenziertem Foto nachgewiesen, dazu ist die Nutzung der LaFIS-GEOFOTO® - App zwingend erforderlich.
Je nach Größe des Schlages werden vier bis sieben Aufnahmefenster gebildet in denen jeweils mindestens eine Kennart oder Artengruppe per Fotos nachgewiesen werden muss.
Diese Aufnahmefenster müssen gleichmäßig über den ganzen Schlag verteilt sein.
Folgende Empfehlungen zur Umsetzung der Öko-Regelung 5 können gegeben werden:
Da die Vegetationsentwicklung bis zur Antragsstellung am 15. Mai eine sichere Bestimmung vieler Kennarten nur schwer zulässt, können in Frage kommende Grünlandschläge zunächst beantragt werden.
Sollten sich im Laufe der Vegetationsperiode nicht ausreichend Kennarten auf einem Schlag finden lassen, muss der Antrag für diese/n Schlag/Schläge bis 30.09. des Antragsjahres zurückgezogen werden.
Fotos von frühen Kennarten können vor der Erteilung von Fotoaufträgen mit der Option „Foto ohne Auftrag“ erstellt werden und nach der Antragstellung als Nachweis hochgeladen werden.
Nicht eingereichte Fotos werden standardmäßig nach 3 Monaten gelöscht.
Es wird empfohlen die Speicherdauer in der APP zu verlängern (Nutzerprofil/Benutzer)
Für die Beantragung kommen nur extensiv bewirtschaftete Grünlandschläge in Frage.
Am besten ansprechbar sind die Kennarten vor der ersten Nutzung des Grünlandes, also Anfang Mai bis Ende Juni.
Zur Unterstützung einer sicheren Ansprache der Kennarten bieten die naturschutzfachlichen Berater des ALFF Altmark in dieser Zeit kostenfrei praktische Unterstützung an.
Auf Nachfrage können gemeinsame Schlagbegehungen zur Pflanzenansprache und zur Einweisung in die Nachweismethode vereinbart werden.
Anfragen sind an die oben genannten Ansprechpartner zu richten.
Auch für Fragen zu Kombinationsmöglichkeiten und zur sinnvollen Einbindung von Öko- Regelungen in den Betrieb um einen größeren Effekt auf die Biodiversität zu erzielen, steht die naturschutzfachliche Beratung zur Verfügung.
Hinweise zur Nutzung der LaFIS-GEOFOTO® - App finden Sie in der Präsentation, die bei der Mitgliederversammlung des LSV am 28.10.2025 gezeigt wurde.





