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Naturschutzfachliche Beratung

Das kostenlose Beratungsangebot ist an land- und forstwirtschaftliche Betriebe adressiert, die Leistungen zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität der Kulturlandschaft erbringen und dafür entsprechende Maßnahmen in ihren betrieblichen Alltag integrieren wollen.

Nachfolgend sind einige Bereiche der naturschutzfachlichen Beratung dargestellt:

  • Beratung zu den Förderprogrammen der Agrar-Umwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)
  • Unterstützung bei der Umsetzung geförderter Maßnahmen
  • Beratung bei der Umsetzung von Anforderungen an die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen in Schutzgebieten
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen für externe Projektträger

Außerdem bietet die naturschutzfachliche Beratung interessante Informationsveranstaltungen zu weiterführenden Themen rund um Biodiversität in der Landwirtschaft an.
Themenvorschläge und Anregungen sind willkommen. 

Öko-Regelung 5 artenreiches Grünland mit 4 Kennarten

Als eine der sieben Öko-Regeln wird die ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten in den GAP-Bestimmungen festgelegt.
Die Öko-Regelungen sind einjährige, freiwillige Maßnahmen.
Sie können also jährlich entscheiden, ob Sie diese Prämie beantragen.
Die Prämienhöhe für die Öko-Regelung 5 beträgt zunächst 240,00 Euro/ha (225,00 Euro/ha ab 2025).

Die Liste der Kennarten und Artengruppen wird in der Landesverordnung (GAPUmsVO Anlage 3) festgelegt.
Die Liste der Kennarten/Kennartengruppe ist in ELAISA  veröffentlicht.
Eine Bestimmungshilfe mit farbiger Bebilderung und Hinweisen auf Ausschlussarten wurde von der LLG veröffentlicht.
Diese Liste gilt nur in Sachsen-Anhalt.
Für Flächen in anderen Bundesländern sind die Listen der Belegenheitsländer maßgeblich.

Die Nachweismethode ist ebenfalls in der Landesverordnung (GAPUmsVO Anlage 3) festgelegt:
Die Kennarten werden per georeferenziertem Foto nachgewiesen, dazu ist die Nutzung der LaFIS-GEOFOTO® - App zwingend erforderlich.
Je nach Größe des Schlages werden vier bis sieben Aufnahmefenster gebildet in denen jeweils mindestens eine Kennart oder Artengruppe per Fotos nachgewiesen werden muss.
Diese Aufnahmefenster müssen gleichmäßig über den ganzen Schlag verteilt sein.
Folgende Empfehlungen zur Umsetzung der Öko-Regelung 5 können gegeben werden:

Da die Vegetationsentwicklung bis zur Antragsstellung am 15. Mai eine sichere Bestimmung vieler Kennarten nur schwer zulässt, können in Frage kommende Grünlandschläge zunächst beantragt werden.
Sollten sich im Laufe der Vegetationsperiode nicht ausreichend Kennarten auf einem Schlag finden lassen, muss der Antrag für diese/n Schlag/Schläge bis 30.09. des Antragsjahres zurückgezogen werden. 
Fotos von frühen Kennarten können vor der Erteilung von Fotoaufträgen mit der Option „Foto ohne Auftrag“ erstellt werden und nach der Antragstellung als Nachweis hochgeladen werden.
Nicht eingereichte Fotos werden standardmäßig nach 3 Monaten gelöscht.
Es wird empfohlen die Speicherdauer in der APP zu verlängern (Nutzerprofil/Benutzer)
Für die Beantragung kommen nur extensiv bewirtschaftete Grünlandschläge in Frage. 
Am besten ansprechbar sind die Kennarten vor der ersten Nutzung des Grünlandes, also Anfang Mai bis Ende Juni.

Zur Unterstützung einer sicheren Ansprache der Kennarten bieten die naturschutzfachlichen Berater des ALFF Altmark in dieser Zeit kostenfrei praktische Unterstützung an.
Auf Nachfrage können gemeinsame Schlagbegehungen zur Pflanzenansprache und zur Einweisung in die Nachweismethode vereinbart werden.
Anfragen sind an die oben genannten Ansprechpartner zu richten.

Auch für Fragen zu Kombinationsmöglichkeiten und zur sinnvollen Einbindung von Öko- Regelungen in den Betrieb um einen größeren Effekt auf die Biodiversität zu erzielen, steht die naturschutzfachliche Beratung zur Verfügung.
 

Ansprechpartner Stendal

Herr Mösenthin
Tel.: +49 3931 633-502
E-Mail: Markus.Moesenthin(at)alff.sachsen-anhalt.de 

Ansprechpartnerin Salzwedel

Frau Dr. Roeder
Tel.: +49 3901 846-201
E-Mail: Anna.Roeder(at)alff.sachsen-anhalt.de