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Aktuelles aus dem Bereich Ländlicher Raum

Beginn des Antragsverfahrens für das Förderprogramm "DorfGemeinschaftsläden"

(04.08.2023)

Das Land Sachsen-Anhalt fördert Maßnahmen, die zur Einrichtung von Dorfgemeinschaftsläden beitragen. Ziel ist es, die ländlichen Regionen mit ihren Dörfern als eigenständige Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturräume zu erhalten. Kommunen, Vereine, Unternehmen oder auch Privatpersonen aus Orten mit bis zu 10.000 Einwohnern in Sachsen-Anhalt können sich bewerben, sofern sie gemeinsam mit ihrer Gemeinde einen Dorfgemeinschaftsladen als lebendigen Dorfmittelpunkt etablieren wollen.

Die vollständigen Anträge sind bis zum 15.09.2023 beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt) einzureichen.
Die Antragsunterlagen sind abrufbar unter: www.elaisa.sachsen-anhalt.de (Formulare Investitionsförderung, FP 6315 DorfGemeinschaftsläden).
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung: Kontakt.

Hintergrund: Das Förderprogramm "DorfGemeinschaftsläden" ist seit 2021 ein dauerhaft angelegtes Unterstützungsangebot für Kommunen, Vereine oder Privatpersonen mit dem Zweck der Schaffung, Ergänzung oder Erweiterung von Dorfgemeinschaftsläden, die der funktionalen Aufwertung der Grundversorgung ländlich geprägter Orte dienen. In einem Dorfgemeinschaftsladen werden die Nahversorgung mit mindestens zwei weiteren Dienstleistungen und die Funktion eines innerörtlichen Treffpunkts mit sozialer, kultureller oder ähnlicher Ausprägung verbunden.

Weiterführende Informationen finden Sie beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten unter: https://mwl.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/laendlicher-raum/dorfgemeinschaftsladen. Anträge, die am 15.09.2023 (Stichtag bzw. Ausschlussfrist) vorliegen und deren spätere Prüfung ergibt, dass sie förderfähig sind, werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Anträge einbezogen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes 2022-2025" (GAK) unter Einsatz von Bundes- und Landesmitteln. Als Förderbudget für die auszuwählenden Anträge sind im Land Sachsen-Anhalt insgesamt 300.000 Euro vorgesehen. Die bewilligten Vorhaben müssen bis Ende 2024 umgesetzt worden sein.

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