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Förderung operationeller Programme - Erzeugerorganisationen für Obst- und Gemüse

Nach EU-Recht anerkannte Erzeugerorganisationen (EO) für frisches Obst und Gemüse können im Rahmen der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) operationelle Programme erstellen und zur Finanzierung dieser Programme einen Betriebsfonds einrichten. Die Finanzierung des Betriebsfonds erfolgt grundsätzlich zu 50 % aus Mitteln der Erzeuger bzw. EO und zu 50 % aus EU-Mitteln. Das Ziel ist, ressourcenschonend und nachfragegerecht zu erzeugen, die Qualität zu steigern, das Angebot zu bündeln, gemeinsam zu vermarkten sowie die Produktionskosten zu optimieren.

Aufbauend auf dem GAP-Strategieplan sowie unter Berücksichtigung der Ausgangslagenbeschreibung des GAP-Strategieplans sowie der daraus abgeleiteten Bedarfe erarbeiten die Erzeugerorganisationen ihre operationellen Programme nach Artikel 50 der VO (EU) Nr. 2021/2115 (GAP-SP-VO). Die operationellen Programme enthalten die aus den Bedarfen abgeleiteten Interventionen nach Artikel 47 der VO (EU) Nr. 2021/2115. Die operationellen Programme sind zudem nach den einschlägigen Bestimmungen des geltenden EU-Rechts sowie des nationalen Rechts, insbesondere der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung OGErzeugerOrgDV), auszurichten.

Die operationellen Programme haben eine Laufzeit von mindestens drei Jahren und höchstens sieben Jahren. Interventionen können im Rahmen von operationellen Programmen nur gefördert werden, wenn sie einen Beitrag zur Erreichung der spezifischen Ziele nach den Artikeln 6 und 46 der VO (EU) Nr. 2021/2115 leisten.

Ihre Ansprechpartner:

Name Telefon E-Mail
Frau Wiesner (0345) 2316- 645 Poststelle-Alff-Sued@alff.sachsen-anhalt.de
Frau Köpsel (0345) 2316- 638 Poststelle-Alff-Sued@alff.sachsen-anhalt.de