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Gemeinsame Marktorganisation Obst und Gemüse

Anerkannte Erzeugerorganisationen für frisches Obst und Gemüse können im Rahmen der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) operationelle Programme erstellen und zur Finanzierung dieser Programme einen Betriebsfonds einrichten. Die Finanzierung des Betriebsfonds erfolgt grundsätzlich zu 50 % aus Mitteln der Erzeuger bzw. der Erzeugerorganisation und zu 50 % aus EU-Mitteln.
Die operationellen Programme der Erzeugerorganisationen sind nach den Bestimmungen der nationalen Strategie auszurichten.
Die Laufzeit der nationalen Strategie wird für den Zeitraum 2014 bis 2018 festgelegt.
Aufgabe der nationalen Strategie ist, die Nutzung bestehender Entwicklungspotentiale der Erzeugerorganisationen unter Berücksichtigung der sehr heterogenen Strukturen und Ausrichtungen zu unterstützen. Mittel- bis langfristig soll eine Verbesserung der Angebots und Vermarktungsstrukturen und somit eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowohl auf Ebene der Erzeugerorganisationen als auch auf Ebene der Erzeuger bei effizientem Mitteleinsatz erreicht werden.

Ihre Ansprechpartner:

 

NameTelefonE-Mail
Frau Hösel-Hasselbrink(03443) 280-602Poststelle-ALFF-Sued@alff.mule.sachsen-anhalt.de
Frau Köpsel(0345) 2316-638Poststelle-ALFF-Sued@alff.mule.sachsen-anhalt.de