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EU - Schulobst und - gemüse und/ oder Schulmilch des Landes Sachsen-Anhalt

Das EU-Schulprogramm soll die gesunde Ernährung von Kindern in Kindertagesstätten ab 3 Jahren und von Schülern in den Klassen 1 bis 4 in Grund- und Förderschulen unterstützen.
Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erfolgt eine kostenfreie Lieferung von frischem Obst, Gemüse und/oder Milch bis zu maximal dreimal pro Schulwoche. Den am Programm teilnehmenden Einrichtungen obliegt dabei die Auswahl zwischen Schulobst und -gemüse (mindestens 100 g pro Portion je Kind) und/oder Schulmilch (250 ml pro Portion je Kind).


Zudem soll mit den begleitenden pädagogischen Maßnahmen der teilnehmenden Einrichtungen Wissen zur gesunden Ernährung, der Herkunft von Lebensmitteln und deren Wertschätzung vermittelt werden. Ohne die Durchführung dieser Maßnahmen ist eine Teilnahme der Einrichtungen nicht möglich.
Zugleich dient das Programm u. a. auch der Vermarktungs- und Absatzförderung der Lieferanten von frischem Obst, Gemüse und Milch. Sie sind Antragsteller und Empfänger der Beihilfe.
Nur zugelassene Lieferanten können am EU-Schulprogramm teilnehmen und mit den Schulen und Kindertagesstätten Liefervereinbarungen abschließen.


Anträge auf Zulassung als Lieferant für Schulobst und -gemüse und/oder Schulmilch können bei der zuständigen Stelle laufend gestellt werden. Zuständige Stelle ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd.


Die erforderlichen Informationen und Antragsunterlagen zum Verfahren erhalten Sie unter folgendem Link: http://www.inet17.sachsen-anhalt.de/webClient_ST_P/public?disposition=inline&resource=infoinet.htm#sk

Ihre Ansprechpartner:

Name Telefon E-Mail
Frau Franke- Allert (03443) 280-524 Poststelle-ALFF-Sued@alff.sachsen-anhalt.de
Frau Hoffmann (03443) 280-523 Poststelle-ALFF-Sued@alff.sachsen-anhalt.de