Erosion auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
Inhalt
1. Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen
- Zuständigkeiten (allgemein) - Zusammenarbeit der Behörden - Ablauf (siehe Schema)
- Rechtsgrundlagen
3. Erosionsgefährdungskarten im Web-GIS Agraratlas Sachsen- Anhalt
1. Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen:
Zuständigkeiten (allgemein) - Zusammenarbeit der Behörden
- Werden den unteren Bodenschutzbehörden (UBB) der Landkreise oder kreisfreien Städte oder dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Bodenabträge oder Befrachtungen mit Schlamm und Boden (Anhaltspunkte für schädliche Bodenveränderungen) bekannt, werden diese Anhaltspunkte erfasst.
- Ist eine landwirtschaftlich genutzte Fläche betroffen, gibt es eine sog. orientierende Untersuchung mit dem zuständigen ALFF.
- Es wird geprüft, ob eine schädliche Bodenveränderung durch die Bodenerosion im Sinne von § 2 Abs. 3 BBodSchG vorliegt oder der Verdacht (§ 2 Abs. 4 BBodSchG) hierauf besteht. Des Weiteren wird geprüft, ob die gute fachliche Praxis (GfP) der Bodennutzung eingehalten ist (für die Vermeidung von Bodenabträgen: Erosion, Verdichtung etc.) und worin die Ursachen für die Bodenveränderung liegen.
- Eine Beteiligung der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen- Anhalt (LLG) ist möglich.
- Bei Bedarf folgt eine Beratung der GfP und/ oder zu Gefahrenabwehrmaßnahmen.
- Die Beratung erfolgt gemeinsam mit dem Bewirtschafter, betriebsangepasst.
2. Erosionsmeldung:
Rechtsgrundlagen
Bilder zur Erosion landwirtschaftlich genutzter Flächen
3. Erosionsgefährdungskarten im Web-GIS Agraratlas Sachsen-Anhalt
4. Weiterführende Links:
Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen- Anhalt (LLG)
- Fachinformation der LLG zum Themenbereich Landwirtschaftlicher Bodenschutz: Landwirtschaftlicher Bodenschutz (sachsen-anhalt.de)
AID Info Broschüren der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
- Gute fachliche Praxis- Bodenbewirtschaftung und Bodenschutz - Vorsorge zur Erhaltung des standorttypischen Humusgehaltes. Vorsorge gegen Bodenverdichtung. Vorsorge gegen Bodenerosion
- Gute fachliche Praxis- Bodenfruchtbarkeit- Bodenfruchtbarkeit und rechtlicher Rahmen des Bodenschutzes, Ziel der Broschüre_
5. Ansprechpartner:
Frau Götter, Landwirtschaftliche Fachstelle - ALFF Süd
Tel.: +49 345 2316 624
E-Mail: Poststelle-ALFF-Sued@alff.mule.sachsen-anhalt.de
6. Abkürzungen:
ALFF - Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
LLG - Landesamt für Landwirtschaft und Gartenbau
UBB - Untere Bodenschutzbehörde des zuständigen Landkreises
VF - Verdachtsfläche gemäß § 2 (4) BBodSchG
DsBA - Datei der Schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten - Altlastenkataster
sBV - schädliche Bodenveränderung gemäß § 2 (3) BBodSchG
OU - Orientierende Untersuchung
GfP - gute fachliche Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung gemäß § 17 BBodSchG