Flurneuordnung
Abteilungsleiter 1 | Herr Weber
| Halberstadt Tel.: +49 3941 671-340 |
Ziele
Flurneuordnungsverfahren dienen der Entwicklung des ländlichen Raumes. Der ländliche Raum soll als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum gesichert und weiterentwickelt werden.
Sie fördert die Verbesserung der Agrarstruktur durch den Ausbau von Wegen, die gemeindliche Entwicklung und den Natur- und Hochwasserschutz.
Große Infrastrukturmaßnahmen von Bund und Land (Bau von Autobahnen, Bundesstraßen, Bahntrassen und Deichrückverlegung) werden begleitend unterstützt. Hier werden konkurrierende Nutzungsansprüche an den Grund und Boden aufgehoben, bedarfsgerechte Grundstücke ausgewiesen und landeskulturelle Nachteile behoben.
Die Flurneuordnung bietet auch Instrumente um den negativen Folgen des Klimawandels lokal entgegen zu wirken und um eine zukunftsfähige nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum zu unterstützen und zu sichern.
Verfahren
Flurneuordnungsverfahren sind behördlich geleitete Verfahren. Die Verfahrensart richtet sich nach dem jeweiligen Verfahrenszweck. Die einzelnen Bearbeitungsschritte sind in dieser grafischen Übersicht mit anschließender kurzen Erläuterung dargestellt.
Die Durchführung des Flurneuordnung erfolgt innerhalb des festgelegten Flurbereinigungsgebietes durch das jeweils zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) als Flurbereinigungsbehörde zusammen mit der Teilnehmergemeinschaft (Gesamtheit der beteiligten Grund- und Gebäudeeigentümer sowie der Erbbauberechtigten) unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB).
Die Teilnehmergemeinschaft hat während der Durchführung der Flurneuordnung die gemeinschaftliche Aufgaben zu erfüllen. Hier ist insbesondere der Bau der geplanten Wege, die Errichtung anderen geplanten Anlagen und die Abwicklung der Geld- und Finanzierungsgeschäfte sowie die Flächenbewertung zu sehen.
Kosten
Die Finanzierung der Flurneuordnung orientiert sich am Grundgesetz (Art.104a). Die Kosten der Behörde und die Planungskosten trägt hierbei das Land Sachsen – Anhalt. Sie werden als Verfahrenskosten bezeichnet.
Die Kosten für die Herstellung der geplanten Anlagen und Teile der Vermessungskosten werden als Ausführungskosten bezeichnet und sind durch die Teilnehmergemeinschaft zu tragen
Da die Entwicklung ländlicher Räume wichtige Anliegen der EU, des Bundes und der Länder sind, wird die Flurneuordnung durch diese Institutionen gefördert. Das zentrale Förderinstrument zur Entwicklung ländlicher Räume ist die Bund-Länder - Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).Auch die EU beteiligt sich an der Förderung des ländlichen Raumes mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER).
Weitere Informationen
In Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt die für die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zuständige Fachaufsicht
Weitere Informationen zur Durchführung eines Flurneuordnungsverfahrens gibt es bei der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Landentwicklung (ARGE) und beim Landesverwaltungsamt.
Informationen zu einzelnen Verfahren
An welchen Flurneuordnungsverfahren gegenwärtig in unserem Amt gearbeitet wird und wen Sie bei Bedarf ansprechen können, stellen wir Ihnen auf den folgenden Seiten vor.
Die Seiten befinden sich derzeit in Überarbeitung! Insbesondere erfolgt eine Umstellung der verlinkten Dokumente im Zuge der Bereitstellung barrierefreier Dokumente. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die für die Neuordnung zuständige(n) Sachbearbeiter*innen
Unter folgenden Links erhalten Sie Informationen zu den aktuellen Verfahren: