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Pflanzenschutz

Sachgebiet Pflanzenschutz

Das Sachgebiet Pflanzenschutz des ALFF Anhalt gehört zum Amtlichen Pflanzenschutzdienst des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Arbeitsaufgaben sind im § 59 Pflanzenschutzgesetz geregelt.

Hierzu zählt die Kontrolle der Einhaltung der Rechtsvorschriften im Bereich Pflanzenschutz. Dieser Aufgabenbereich umfasst

  • Pflanzenschutzmittel-Verkehrskontrollen im Einzel- und Großhandel,
  • Betriebskontrollen in Landwirtschaftsbetrieben, Gartenbaubetrieben und Baumschulen,
  • Anwendungskontrollen sowie
  • Probenahme von Boden- und Pflanzenproben sowie Spritzbrühe.

Zu dem breiten Aufgabenspektrum gehört auch die regelmäßige Überwachung von Kultur- und Nutzpflanzenbeständen im Bereich Acker-, Gemüse- und Obstbau auf das Auftreten von Schadeeregern und Krankheiten. Zu diesem Zweck werden Bonituren durchgeführt und biotechnische Hilfsmittel, wie zum Beispiel Pheromonfallen, Gelbtafeln und Gelbschalen eingesetzt.

Ansprechpartner

Um mit dem Sachgebiet Pflanzenschutz Kontakt aufzunehmen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular unten in der Fußzeile oder die allgemeinen Kontaktdaten der Behörde.

Ihre Ansprechperson im Sachgebiet Pflanzenschutz ist:

Herr Bettge

Schaderregerüberwachung und Kontrollen

Schaderreger in Pflanzenbeständen

Weitere Informationen

Weitere Informationen und Anträge zur Pflanzenschutz-Sachkunde finden Sie unter den im Kontextmenü aufgeführten Links.

Aufgaben des Sachgebietes Pflanzenschutz

Nachstehend sind die wesentlichen Aufgaben des Sachgebietes Pflanzenschutz noch einmal zusammengefasst:

  • Durchführung von Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsvorschriften im Bereich des Pflanzenschutzes entsprechend der Kontrollkonzeption für Sachsen-Anhalt
  • Überprüfung der sachkundigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  • Durchführung von Kontrollen im Rahmen der Pflanzenbeschauverordnung bei Im- und Export, Durchfuhren von Pflanzen und deren Produkten einschließlich Zertifizierung
  • Überwachung von Kultur- und Nutzpflanzenbeständen sowie von Vorräten von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen auf das Auftreten von Schadorganismen
  • Erfassung notwendiger phänologischer Daten sowie Witterungsdaten für den Pflanzenschutzwarndienst
  • Amtliche Prüfung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenschutzgeräten und Verfahren des Pflanzenschutzes einschließlich Versuche zur Lückenindikation, Durchführung bundesweiter Ringversuche
  • Amtliche Probenahme und Erstellen von Gutachten gemäß Pflanzenschutzgesetz
  • Kontrollen der guten landwirtschaftlichen Praxis im Bereich des Pflanzenschutzes im Rahmen von Fördermaßnahmen
  • Beratung, Aufklärung und Schulung nach dem Pflanzenschutzgesetz
  • Überprüfung der Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen (cross compliance) im Bereich Pflanzenschutz und Grundwasser