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Forstförderung

Bearbeitung von Anträgen und Beratung zur Förderung im Rahmen der Entwicklung des Ländlichen Raumes durch den Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK):

  • Förderung der Einkommensverlustprämie
  • Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung (Aufforstung, Nachbesserung, Kulturpflege, Bodenschutzkalkung)
  • Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (Waldpflegevertrag, Mitgliederinformation und - aktivierung, Zusammenfassung des Holzangebotes, Professionalisierung von Zusammenschlüssen)
  • Förderung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur (Neubau sowie Grundinstandsetzung forstwirtschaftlicher Wege)
  • Förderung zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald (Mehrkosten für Aufarbeitung und Räumung, Löschwasserentnahmestellen)
  • Förderung von Waldumwelt- und klimadienstleistungen (Biotopbäume, Totholz)

Zu den forstwirtschaftlichen Förderprogrammen

Aktuelles

ALFF Altmark unterstützt Waldbesitzer intensiv bei der Beantragung von Fördermitteln

In den Wäldern herrscht weiterhin eine flächendeckende, extrem angespannte Forstsituation, wodurch es bei vielen Waldbesitzern zu finanziellen Engpässen kommt.

Das Land Sachsen-Anhalt stellt daher, auch unter Beteiligung von Bund und EU, in erheblichem Umfang Fördermittel für die Aufarbeitung von Schadholz und Waldbewirtschaftung, hierbei insbesondere für die Anpassung der Wälder an den Klimawandel durch Aufforstung bereit.
Leider werden diese Fördermöglichkeiten von den Waldbesitzern teilweise nur zögerlich genutzt.
Bereitstehende Gelder drohen zu verfallen.
Eine Verringerung des Waldumbaus zu klimatoleranten und stabilen Waldbeständen sollte aber unbedingt verhindert werden, um die Auswirkungen künftiger Extremwetterereignisse zu mindern.

Bei der Inanspruchnahme der bereitstehenden Fördermittel sind die fachlichen Vorgaben zu beachten.
Die Eigentümer der Privatwaldflächen verfügen nur in Ausnahmefällen über eine entsprechende forstliche Ausbildung oder eigenes angestelltes Forstfachpersonal und sind vielfach auf eine forstfachliche Beratung und Betreuung angewiesen.

Aus diesem Grund unterstützt zukünftig das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark in einem Pilotprojekt kostenfrei Waldbesitzer intensiv bei der Beantragung von Fördermitteln für Ihren Wald.

Waldbesitzer können Fördermittel für Aufforstung von Mischbeständen und Laubbeständen, Waldschutzmaßnahmen und Waldumweltmaßnahmen beantragen.
Hierbei berät das ALFF die Antragsteller zu den einzelnen Maßnahmen auch Vor-Ort an der Fläche und unterstützt sie beim Ausfüllen der Anträge.

Ziel ist es, die Waldbesitzer in Förderangelegenheiten deutlich besser zu informieren, die Inhalte der forstlichen Förderprogramme umfassend zu vermitteln und die bestehenden Hemmungen gegenüber der Inanspruchnahme von Fördermitteln deutlich zu reduzieren.
Dieses erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem LZW.

Eine telefonische Beratung bzw. Terminabsprachen können unter der Telefon-Nr. +49 3901 846-219 erfolgen.

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Ansprechpartner Sachgebiet 25 Stendal und Salzwedel

Sachgebietsleiter

Erstaufforstung / Einkommensverlustprämie

Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (Waldpflegeverträge, Holzmobilisierung, Mitgliederinformation, Professionalisierung)

Standort Stendal

Standort Salzwedel

Naturnahe Waldbewirtschaftung (Bestandsbegründung, Kulturpflege, Nachbesserung)

Standort Stendal

Standort Salzwedel

Waldumweltmaßnahmen (Biotopbäume, Totholz, Nutzungsverzicht Altholzbestände)

Standort Stendal

Standort Salzwedel

Waldschutzmaßnahmen (Räumung von Kalamitätsflächen, Vorbeugung und Bekämpfung von Schadorganismen, Löschwasserentnahmestellen)

Standort Stendal

Standort Salzwedel

Forstwegebau (Neubau, Ausbau unzureichend befestigter Forstwege)

Sachgebietsleiter

Herr Mario Trapp
Tel.: +49 3901 846-114 (Salzwedel)
Tel.: +49 3931 633-126 (Stendal)
E-Mail: Mario.Trapp(at)alff.sachsen-anhalt.de