Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirte

Allgemeines zur Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirte
Sachsen-Anhalt fördert junge Menschen, die sich im landwirtschaftlichen Bereich selbstständig machen wollen. Mit dem Förderprogramm „Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte“ soll Nachwuchslandwirtinnen und Nachwuchslandwirten die erstmalige Aufnahme einer selbstständigen, eigenverantwortlichen landwirtschaftlichen Tätigkeit erleichtert werden. Dabei werden Junglandwirtinnen und Junglandwirte beim Aufbau ihres Unternehmens mit bis zu 100.000 Euro unterstützt.
Innerhalb von 24 Monaten nach der Betriebsgründung kann ein Antrag auf Niederlassungsbeihilfe gestellt werden, wenn Leistungen für ökologische Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz erbracht werden.
Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte - FP 8501
Die erforderlichen Antragsunterlagen erhalten sie unter folgendem Link:
Agrarantrag 2025 online - ELAISA - Sachsen-Anhalt
Nützliche Links zum Agrarantrag:
- Allgemeine Informationen und Anträge finden Sie hier
- Neuigkeiten zum elektronischen Agrarantrag finden Sie hier
- Oft gestellte Fragen und Antworten finden Sie hier
Ihre Ansprechpartnerinnen zur Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirte
Name | Telefon | |
Frau Stetz | (0345) 2316-632 | Deborah.Stetz@alff.sachsen-anhalt.de |
Frau Koch | (0345) 2316-617 | Berit.Koch@alff.sachsen-anhalt.de |