Herdenschutz vor dem Wolf
Aktuelle Themen
Förderung von Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf in Sachsen-Anhalt (Richtlinie Herdenschutz Investitionen)
(09.06.2023)
Das Land Sachsen-Anhalt hat ein weiteres Förderprogramm zum Schutz vor Schäden durch den Wolf eröffnet. Insbesondere können nunmehr Ausrüstungsgegenstände und der Untergrabeschutz an vorhandenen Zäunen gefördert werden. Ebenso ist die Förderung zum Erwerb von Material für die Tierarten Lamas und Alpakas möglich. Antragsannahmeschluss ist hierfür der 31.08.2023. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Richtlinienentwurf über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf in Sachsen-Anhalt (Richtlinie Herdenschutz Investitionen) RdErl. des MWL vom 21. April 2023 – 43-60125-2/7 und dem entsprechenden Merkblatt.
Für den Erwerb von mobilem Elektrozaun nebst Zubehör ist zu beachten, dass weiterhin nach der derzeit gültigen Richtlinie (Herdenschutz und Schadensausgleich) Anträge gestellt werden können.
Nähere Hinweise und Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf dieser Internetseite.
Unter der Überschrift Antragsunterlagen können Sie alle wichtigen Dokumente herunterladen.
Dort finden Sie auch den Richtlinienentwurf sowie das Merkblatt , die Antragsunterlagen, die Bescheinigung zum Ausschluss einer Doppelförderung bei Betriebssitz in einem anderen Bundeslan sowie die Anlage Flächenübersicht.
Antragsverfahren Herdenschutz für das Jahr 2023
(24.04.2023)
Das Antragsverfahren für die Förderung von Maßnahmen des Herdenschutzes vor dem Wolf für das Haushaltsjahr 2023 ist eröffnet.
Das Land Sachsen-Anhalt hat mit Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten vom 20.04.2023 das Antragsverfahren für die Präventionsmaßnahmen im Herdenschutz vor dem Wolf eröffnet.
Ab sofort können Sie wieder Anträge auf die Förderung von Maßnahmen des Herdenschutzes vor dem Wolf stellen. Zuwendungsfähig ist der Erwerb mobiler Elektrozäune nebst Zubehör. Eine Förderung zum Erwerb von Herdenschutzhunden erfolgt nicht. Eine Förderung kann nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Jahr 2023 erfolgen.
Antragsschluss ist der 15.09.2023.
Nähere Hinweise und zum Antragsverfahren finden Sie auf dieser Internetseite.
Unter der Überschrift Antragsunterlagen können Sie alle wichtigen Dokumente herunterladen.
Dort finden Sie auch die Richtlinie Herdenschutz und Schadensausgleich sowie das Merkblatt zur Fördermaßnahme.
Gewährung von Zuwendungen für laufende Betriebsausgaben im Rahmen des Herdenschutzes vor dem Wolf
(24.04.2023)
Eröffnung des Antragsverfahrens 2023 zur Förderung laufender Betriebsausgaben im Rahmen des Herdenschutzes vor dem Wolf
Das Land Sachsen-Anhalt hat mit Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten vom 20.04.2023 das Antragsverfahren für die Förderung laufender Betriebsausgaben im Rahmen des Herdenschutzes vor dem Wolf eröffnet.
Unter dem Vorbehalt der Veröffentlichung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von zusätzlichen laufenden Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf in Sachsen-Anhalt (Richtlinie Herdenschutz Betriebsausgaben) gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuwendungen für zusätzliche laufende Betriebsausgaben für wolfsabweisende Zäune und Herdenschutzhunde zum Schutz von Nutztieren vor Übergriffen durch den Wolf. Damit soll einerseits Tierhaltern eine Weidetierhaltung zur nachhaltigen Landbewirtschaftung ermöglicht werden und andererseits die Konflikte zwischen Artenschutz und Weidetierhaltung verringert werden. Eine Förderung kann nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Jahr 2023 erfolgen.
Nähere Hinweise und Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf dieser Internetseite.
Unter der Überschrift Antragsunterlagen können Sie alle wichtigen Dokumente herunterladen.
Dort finden Sie auch den Richtlinienentwurf sowie das Merkblatt und die Antragsunterlagen.
Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen des Herdenschutzes vor dem Wolf
Das Land Sachsen-Anhalt fördert auf Antrag Maßnahmen des Herdenschutzes vor dem Wolf.
Förderfähige Präventionsmaßnahmen und Finanzierung

Zuwendungsfähig ist der Erwerb von mobilen Elektrozäunen nebst Zubehör für den präventiven Schutz von Schafen, Ziegen und Gehegewild vor Übergriffen des Wolfes. In definierten Gebieten mit wiederholten Wolfsübergriffen sind auch Rinder- und Pferdehaltungen (Weidehaltung von Rindern oder Pferden bei Anwesenheit von Kälbern oder Fohlen, Jungrindern und kleine Rinder- und Pferderassen) förderfähig.
In begründeten Einzelfällen ist auch die Ersatzbeschaffung förderfähig.
Nicht zuwendungsfähig sind einmalige oder laufende Personal- und Sachkosten für den Aufbau und die Unterhaltung der Präventionsmaßnahmen sowie laufende Kosten für die Hundehaltung und die Zucht und die Ausbildung der Hunde sowie die Weiterbildung von deren Halterinnen und Haltern.
Die Zuwendung wird zu 100% der förderfähigen Ausgaben (ohne Mehrwertsteuer) in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gezahlt. Die Mindesthöhe der Zuwendung beträgt 500 Euro. Die maximale Förderhöhe beträgt 30.000 Euro pro Jahr.
Zuwendungsempfänger

Die Förderung kann von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Unternehmen sowie Gartenbaubetrieben im Haupt- und Nebenerwerb mit Nutztierhaltung unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens beantragt werden. Zuwendungsempfänger können auch außerlandwirtschaftliche Kleintierhalter sein. Der Betriebssitz des Unternehmens muss in Sachsen-Anhalt liegen.
Durch die weggefallene Begrenzung auf bestimmte Tierarten und die Einbeziehung von Kleintierhaltern ist der Kreis der Zuwendungsempfänger gegenüber der Vorjahre noch einmal erheblich erweitert worden.
Grundschutz (Mindestschutz) bei Zäunen und Anforderungen an Herdenschutzhunde
Der Kauf von mobilen Elektrozäunen nebst Zubehör muss den im Merkblatt bestimmten Grundschutz erfüllen.
Hinsichtlich Herdenschutzhunde gelten ebenfalls besondere Anforderungen sowohl an die Hunde als auch an die Personen, die mit Herdenschutzhunden arbeiten. Diese Anforderungen sind ebenfalls im Merkblatt beschrieben. Zu beachten ist auch die Zweckbindungsfrist für die Dauer der Einsatzfähigkeit des Herdenschutzhundes von mindestens drei Jahren.
Hütesicherheit
Darüber hinaus sollten beim Einsatz von Zäunen die ebenfalls im Merkblatt näher beschriebenen Grundsätze zur Hütesicherheit Anwendung finden.
Antrags- und Bewilligungsbehörde und Antragsfristen
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt) ist Antrags- und Bewilligungsbehörde.
Anträge für das laufende Haushaltsjahr sind bis spätestens 15. September des jeweiligen Jahres beim ALFF Anhalt einzureichen.
Zuwendungen für laufende Betriebsausgaben im Rahmen des Herdenschutzes vor dem Wolf
Das Land Sachsen-Anhalt fördert auf Antrag laufende Betriebsausgaben im Rahmen des Herdenschutzes vor dem Wolf.
Förderfähige zusätzliche laufende Betriebsausgaben

Zuwendungsfähig sind zusätzliche laufende Betriebsausgaben für wolfsabweisende Zäune und Herdenschutzhunde.
Die Herdenschutzhunde müssen im Rahmen einer Eignungs- und Ausbildungsprüfung zertifiziert sein.
Die Zuwendungsempfänger verpflichten sich, während des gesamten Verpflichtungszeitraums die Beweidung sowie die Pflege und Sicherung der Zäune aufrechtzuerhalten sowie den zweckmäßigen Einsatz der Herdenschutzhunde sicherzustellen. Es ist ein Weidetagebuch zu führen.
Der Verpflichtungszeitraum beträgt fünf Jahre (Verpflichtungsjahre). Ein Verpflichtungsjahr beginnt jeweils am 1.7. eines Jahres und endet jeweils am 30.6. des Folgejahres.
Antrags- und Bewilligungsbehörde und Antragsfristen
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt) ist Antrags- und Bewilligungsbehörde.
Anträge für das aktuelle Wirtschaftsjahr (01.07.2022 bis 30.06.2023) sind beim ALFF Anhalt einzureichen.
Ansprechpersonen und Antragsunterlagen

Ansprechpersonen zu den Antrags- und Bewilligungsverfahren
Sachgebiet 25 - Tierzucht und Landesprüfdienst
Frau Gabriele Liermann, Telefon: +49 340 6506-644
Postanschrift und allgemeine Kontaktdaten:
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau
Telefon: +49 340 6506-0
Telefax: +49 340 6506-601
E-Mail: poststelleDE(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de
Oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Antragsunterlagen
(Stand: Juni 2023)
Hier können Sie alle Antragsunterlagen und Merkblätter herunterladen.
- Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen des Herdenschutzes vor dem Wolf in Sachsen-Anhalt
- Merkblatt "Förderung von Maßnahmen des Herdenschutzes vor dem Wolf Sachsen-Anhalt"
- Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von zusätzlichen laufenden Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf in Sachsen-Anhalt
- Anlage Weidetagebuch
- Merkblatt "Förderung von zusätzlichen laufenden Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf in Sachsen-Anhalt"
- Erklärung über die Einhaltung der Verpflichtungen (Betriebsausgaben)
- Antrag auf Auszahlung von Zuwendungen für die erste Hälfte des Verpflichtungsjahres (Betriebsausgaben)
- Antrag auf Auszahlung von Zuwendungen für die zweite Hälfte des Verpflichtungsjahres (Betriebsausgaben)
- Richtlinienentwurf über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf in Sachsen-Anhalt (Richtlinie Herdenschutz Investitionen) RdErl. des MWL vom 21. April 2023
- Merkblatt
- Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf in Sachsen-Anhalt
- Bescheinigung zum Ausschluss einer Doppelförderung bei Betriebssitz in einem anderen Bundesland
- Anlage Flächenübersicht
- KMU-Erklärung - Erklärung zur Einstufung als Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
- Richtlinie Herdenschutz und Schadensausgleich: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen des Herdenschutzes vor dem Wolf und der Gewährung von Billigkeitsleistungen für den Ausgleich von Sachschäden durch den Wolf oder Luchs in Sachsen-Anhalt, Runderlass des MULE vom 8. 4. 2019 - 73/26-60129/2.7
Entwurf zur Richtlinie Herdenschutz Betriebsausgaben: Entwurf zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von zusätzlichen laufenden Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf in Sachsen-Anhalt, Runderlass des MWL vom 28.02.2023 - 43-60125-3/3 (Entwurf)
- Nichtlandwirte müssen zusätzlich die Erklärung De-minimis-Beihilfen ausfüllen und mit dem Antrag einreichen. Beachten Sie bitte die Erläuterungen zu De-minimis-Beihilfen.
Weitere Informationen und Wissenswertes zum Wolf
Wem können Sie Ihre Fragen stellen?
- Auskünfte zum Antragsverfahren / Bewilligungsbehörde
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau
Telefon: +49 340 6506-0
Telefax: +49 340 6506-601
E-Mail: poststelleDE(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de
- Auskünfte zum präventiven Herdenschutz
Wolfskompetenzzentrum Iden (WZI)
Lindenstraße 18
39606 Iden
Telefon: +49 393906 480 bis 484
E-Mail: wzi(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de
Weitere Hinweise und Informationen
Der Schutz vor Übergriffen durch Großraubtiere, wie dem Wolf, lässt sich durch die im Merkblatt beschriebenen Maßnahmen des Grundschutzes verbessern. Hierzu zählt eine sichere Umzäunung der Weideflächen bzw. Gehege.
Informationen und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Wölfen können Sie der Leitlinie Wolf des Landes Sachsen-Anhalt entnehmen. Darin sind auch schadensvorbeugende Maßnahmen beschrieben.
Wissenswertes zum Wolf
Wissenswertes und weiterführende Informationen zum Wolf und Informationen für Nutztierhalter sind beim Wolfskompetenzzentrum Iden, angesiedelt beim Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, oder auf der Internetseite des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt verfügbar.
Umfassende Informationen enthält auch die Internetseite des WWF Deutschland "Schutz der Herden und des Wolfes".