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Herdenschutz vor dem Wolf

Aktuelle Themen

Förderung von Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf in Sachsen-Anhalt (Richtlinie Herdenschutz Investitionen)

(30.01.2024)

Das Land Sachsen-Anhalt hat ein weiteres Förderprogramm zum Schutz vor Schäden durch den Wolf eröffnet. Insbesondere können nunmehr Ausrüstungsgegenstände und der Untergrabeschutz an vorhandenen Zäunen gefördert werden. Ebenso ist die Förderung zum Erwerb von Material für die Tierarten Lamas und Alpakas möglich. Die Richtlinie ist zur Zeit außer Kraft. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf in Sachsen-Anhalt (Richtlinie Herdenschutz Investitionen) RdErl. des MWL vom 12. Juli 2023 – 43-60125-2/7 und dem entsprechenden Merkblatt.

 

Nähere Hinweise und Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf dieser Internetseite.
Unter der Überschrift Antragsunterlagen können Sie alle wichtigen Dokumente herunterladen.
Dort finden Sie auch die Richtlinie sowie das Merkblatt , die Antragsunterlagen, die Bescheinigung zum Ausschluss einer Doppelförderung bei Betriebssitz in einem anderen Bundeslan sowie die Anlage Flächenübersicht.

Schulung zu wolfsabweisendem Herdenschutz

(15.03.2024)

Um den Schutz von Nutztieren vor Wölfen geht es bei einer eintägigen Zaunbauschulung, die die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) gemeinsam mit dem Landesamt für Umweltschutz am 04.April sowie am 20.April 2024 anbietet. Hobby-​ und Profihalter lernen dabei geeignete, wolfsabweisende Weidezäune sowie deren Aufbau und Betrieb kennen.

Die Schulungen richteten sich in erster Linie an Fördermittelempfänger, aber auch an andere interessierte Halterinnen und Halter.

Weitere Informationen zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Antragsverfahren Herdenschutz für das Jahr 2024

(30.01.2024)

Das Antragsverfahren für die Förderung von Maßnahmen des Herdenschutzes vor dem Wolf für das Haushaltsjahr 2024 ist noch nicht eröffnet.

Seit dem 31.12.2023 ist die Richtlinie außer Kraft. Eine neue Richtlinie wird erwartet. Nähere Hinweise und zum Antragsverfahren finden Sie auf dieser Internetseite.


Unter der Überschrift Antragsunterlagen können Sie alle wichtigen Dokumente herunterladen.
Dort finden Sie auch die Richtlinie Herdenschutz und Schadensausgleich sowie das Merkblatt zur Fördermaßnahme.

 

Gewährung von Zuwendungen für laufende Betriebsausgaben im Rahmen des Herdenschutzes vor dem Wolf

(30.01.2024)

Antragsverfahrens 2024 zur Förderung laufender Betriebsausgaben im Rahmen des Herdenschutzes vor dem Wolf

Unter dem Vorbehalt der Veröffentlichung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von zusätzlichen laufenden Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf in Sachsen-Anhalt (Richtlinie Herdenschutz Betriebsausgaben) gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuwendungen für zusätzliche laufende Betriebsausgaben für wolfsabweisende Zäune und Herdenschutzhunde zum Schutz von Nutztieren vor Übergriffen durch den Wolf. Damit soll einerseits Tierhaltern eine Weidetierhaltung zur nachhaltigen Landbewirtschaftung ermöglicht werden und andererseits die Konflikte zwischen Artenschutz und Weidetierhaltung verringert werden.

Nähere Hinweise und Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf dieser Internetseite.
Unter der Überschrift Antragsunterlagen können Sie alle wichtigen Dokumente herunterladen.
Dort finden Sie auch den Richtlinie sowie das Merkblatt und die Antragsunterlagen.

Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen des Herdenschutzes vor dem Wolf

Das Land Sachsen-Anhalt fördert auf Antrag Maßnahmen des Herdenschutzes vor dem Wolf.

Förderfähige Präventionsmaßnahmen und Finanzierung

Zuwendungsfähig ist der Erwerb von mobilen Elektrozäunen nebst Zubehör für den präventiven Schutz von Schafen, Ziegen, Damtieren, Lamas, Alpakas, Hauspferden und Hauseseln bis 1 Jahr vor Übergriffen des Wolfes. In definierten Gebieten mit wiederholten Wolfsübergriffen sind auch Rinder- und Pferdehaltungen (Weidehaltung von Rindern oder Pferden bei Anwesenheit von Kälbern oder Fohlen, Jungrindern und kleine Rinder- und Pferderassen) förderfähig.

In begründeten Einzelfällen ist auch die Ersatzbeschaffung förderfähig.

Nicht zuwendungsfähig sind einmalige oder laufende Personal- und Sachkosten für den Aufbau und die Unterhaltung der Präventionsmaßnahmen sowie laufende Kosten für die Hundehaltung und die Zucht und die Ausbildung der Hunde sowie die Weiterbildung von deren Halterinnen und Haltern.

Die Zuwendung wird zu 60% der förderfähigen Ausgaben (ohne Mehrwertsteuer) in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gezahlt. Die Mindesthöhe der Zuwendung beträgt 500 Euro. Die maximale Förderhöhe beträgt 30.000 Euro pro Jahr.

Zuwendungsempfänger

Die Förderung kann von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Unternehmen sowie Gartenbaubetrieben im Haupt- und Nebenerwerb mit Nutztierhaltung unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens beantragt werden. Zuwendungsempfänger können auch außerlandwirtschaftliche Kleintierhalter sein. Der Betriebssitz des Unternehmens muss in Sachsen-Anhalt liegen.

Durch die weggefallene Begrenzung auf bestimmte Tierarten und die Einbeziehung von Kleintierhaltern ist der Kreis der Zuwendungsempfänger gegenüber der Vorjahre noch einmal erheblich erweitert worden.

Grundschutz (Mindestschutz) bei Zäunen und Anforderungen an Herdenschutzhunde

Der Kauf von mobilen Elektrozäunen nebst Zubehör muss den im Merkblatt bestimmten Grundschutz erfüllen.

Hinsichtlich Herdenschutzhunde gelten ebenfalls besondere Anforderungen sowohl an die Hunde als auch an die Personen, die mit Herdenschutzhunden arbeiten. Diese Anforderungen sind ebenfalls im Merkblatt beschrieben. Zu beachten ist auch die Zweckbindungsfrist für die Dauer der Einsatzfähigkeit des Herdenschutzhundes von mindestens drei Jahren.

Hütesicherheit

Darüber hinaus sollten beim Einsatz von Zäunen die ebenfalls im Merkblatt näher beschriebenen Grundsätze zur Hütesicherheit Anwendung finden.

Antrags- und Bewilligungsbehörde und Antragsfristen

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt) ist Antrags- und Bewilligungsbehörde.

Anträge für das laufende Haushaltsjahr sind bis spätestens 15. September des jeweiligen Jahres beim ALFF Anhalt einzureichen.

Zuwendungen für laufende Betriebsausgaben im Rahmen des Herdenschutzes vor dem Wolf

Das Land Sachsen-Anhalt fördert auf Antrag laufende Betriebsausgaben im Rahmen des Herdenschutzes vor dem Wolf.

Förderfähige zusätzliche laufende Betriebsausgaben

Zuwendungsfähig sind zusätzliche laufende Betriebsausgaben für wolfsabweisende Zäune und Herdenschutzhunde.

Die Herdenschutzhunde müssen im Rahmen einer Eignungs- und Ausbildungsprüfung zertifiziert sein.

Die Zuwendungsempfänger verpflichten sich, während des gesamten Verpflichtungszeitraums die Beweidung sowie die Pflege und Sicherung der Zäune aufrechtzuerhalten sowie den zweckmäßigen Einsatz der Herdenschutzhunde sicherzustellen. Es ist ein Weidetagebuch zu führen.

Der Verpflichtungszeitraum beträgt fünf Jahre (Verpflichtungsjahre). Ein Verpflichtungsjahr beginnt jeweils am 1.7. eines Jahres und endet jeweils am 30.6. des Folgejahres.

Antrags- und Bewilligungsbehörde und Antragsfristen

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt) ist Antrags- und Bewilligungsbehörde.

Anträge für das aktuelle Wirtschaftsjahr (01.07.2023 bis 30.06.2024) sind beim ALFF Anhalt einzureichen.

Ansprechpersonen und Antragsunterlagen

Ansprechpersonen zu den Antrags- und Bewilligungsverfahren

Sachgebiet 25 - Tierzucht und Landesprüfdienst
Frau Gabriele Liermann, Telefon: +49 340 6506-644

Postanschrift und allgemeine Kontaktdaten:
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau

Telefon: +49 340 6506-0
Telefax: +49 340 6506-601
E-Mail: poststelleDE(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de

Oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Antragsunterlagen

(Stand: Januar 2024)

Hier können Sie alle Antragsunterlagen und Merkblätter herunterladen.

  • Merkblatt "Förderung von Maßnahmen des Herdenschutzes vor dem Wolf Sachsen-Anhalt"
  • KMU-Erklärung - Erklärung zur Einstufung als Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
  • Richtlinie Herdenschutz und Schadensausgleich: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen des Herdenschutzes vor dem Wolf und der Gewährung von Billigkeitsleistungen für den Ausgleich von Sachschäden durch den Wolf oder Luchs in Sachsen-Anhalt, Runderlass des MULE vom 8. 4. 2019 - 73/26-60129/2.7

Richtlinie Herdenschutz Betriebsausgaben: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von zusätzlichen laufenden Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf in Sachsen-Anhalt, Runderlass des MWL vom 22.08.2023 - 43-60125-3/3

Weitere Informationen und Wissenswertes zum Wolf

Wem können Sie Ihre Fragen stellen?

  • Auskünfte zum Antragsverfahren / Bewilligungsbehörde

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau
Telefon: +49 340 6506-0
Telefax: +49 340 6506-601
E-Mail: poststelleDE(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de

  • Auskünfte zum präventiven Herdenschutz

Wolfskompetenzzentrum Iden (WZI)
Lindenstraße 18
39606 Iden
Telefon: +49 393906 480 bis 484
E-Mail: wzi(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de

Weitere Hinweise und Informationen

Der Schutz vor Übergriffen durch Großraubtiere, wie dem Wolf, lässt sich durch die im Merkblatt beschriebenen Maßnahmen des Grundschutzes verbessern. Hierzu zählt eine sichere Umzäunung der Weideflächen bzw. Gehege.

Informationen und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Wölfen können Sie der Leitlinie Wolf des Landes Sachsen-Anhalt entnehmen. Darin sind auch schadensvorbeugende Maßnahmen beschrieben.

Wissenswertes zum Wolf

Wissenswertes und weiterführende Informationen zum Wolf und Informationen für Nutztierhalter sind beim Wolfskompetenzzentrum Iden, angesiedelt beim Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, oder auf der Internetseite des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt verfügbar.

Umfassende Informationen enthält auch die Internetseite des WWF Deutschland "Schutz der Herden und des Wolfes".

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