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Bodenordnungsverfahren Hassel

Allgemeines

Allgemeines
Verfahrensart Bodenordnungsverfahren nach § 56 in Verbindung mit §§ 86 des Flurbereinigungsgesetzes  
Aktenzeichen SDL 4/0371/04  
Unternehmensträger    
Landkreis Stendal  
politische Gemeinde Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck, Einheitsgemeinde Hansestadt Stendal, Einheitsgemeinde Tangermünde  
Gemarkungen Arneburg, Hassel, Sanne, Stendal, Storkau  
Größe ca. 1.088 ha aktuelle Gebietskarte
Anzahl Flurstücke 535 aktuelles Flurstücksverzeichnis
Vollmacht   Vollmachtformular

Aktuelles

Aktuelles
Datum

keine Informationen vorhanden

 
     

Anordnung

Anordnung
Informationsveranstaltung (Termin § 5 (1) FlurbG10.11.2014
Anordnung8.12.2014Einleitungsbeschluss
Vorstandswahl21.4.2015
Vorsitzender des Vorstandes der TGHerr Kricheldorf

Wertermittlung

Wertermittlung
Feststellung28.3.2018

Neugestaltung

Neugestaltung
Genehmigung des Wege- und Gewässerplans
mit landschaftspflegerischen Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG)
18.10.2017  
     

Flurbereinigungsplan

Flurbereinigungsplan
Planwunschtermin Beginn:  
Vorläufige Besitzeinweisung 28.4.2021 Anordnung mit Überleitungsbestimmungen
Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung 27.6.2023 Überleitungsbestimmungen
Bekanntgabe Flurbereinigungsplan 27.6.2023 Anordnung, Landabfindungskarte
Ausführungsanordnung 16.11.2023 Ausführungsanordnung

Abschluss

Abschluss
Ersuchen GrundbuchberichtigungDatum:
Ersuchen KatasterberichtigungDatum:
SchlussfeststellungDatum:

Ihre Ansprechpartner

geeignete Stelle:
NBS-Landentwicklung GmbH
Frau Mantai (verantwortliche Projektingenieurin)
Telefon: +49 3931 215255
E-Mail: Ines.Mantai(at)nbs-stendal.de 

im Amt:
Frau Kipp (verantwortliche Projektingenieurin)
Telefon: +49 3931 633-230
E-Mail: Yvonne.Kipp(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de 

Informationen

Die Veröffentlichung von Daten, Karten, und Beschlüssen im Internet dient ausschließlich der Information.
Sie ist nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers.
Das heißt, es werden hierdurch keine Fristen in Kraft gesetzt und keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Die Veröffentlichung ersetzt keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen.

 

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