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Unternehmensflurbereinigungsverfahren A14-Drüsedau

Allgemeines

Allgemeines
Verfahrensart Flurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG  
Aktenzeichen SAW807  
Unternehmensträger BRD vertreten durch das Land Sachsen-Anhalt (Landesstraßenbaubehörde)  
Landkreis Stendal  
politische Gemeinde Altmärkische Höhe, Hansestadt Osterburg (Altmark)  
Gemarkungen Dequede, Bretsch, Drüsedau, Losse  
Größe ca. 1.942 ha aktuelle Gebietskarte
Anzahl Flurstücke 795 aktuelles Flurstücksverzeichnis

Aktuelles

Aktuelles
keine Angabe

Anordnung

Anordnung
Informationsveranstaltung (Termin § 5 (1) FlurbG 9.10.2018 Niederschrift
Anordnung 6.11.2018 Einleitungsbeschluss
vorläufige Anordnung Nr. 2 (Flächenentzug) 12.6.2024 Beschluss
    Anlage 1
    Anlage 2 Blatt 1
    Anlage 2 Blatt 2
    Anlage 2 Blatt 3
    Anlage 2 Blatt 4
    Anlage 2 Blatt 5
    Anlage 2 Blatt 6
Vorstandswahl 21.5.2019 Niederschrift
Vorsitzende/r des Vorstandes der TG Martin Ahrndt  

Wertermittlung

Wertermittlung
FeststellungDatum

Neugestaltung

Neugestaltung
Genehmigung des Wege- und Gewässerplans
mit landschaftspflegerischen Begleitplan
(Plan nach § 41 FlurbG)
   
Erläuterungsbericht nach § 41 8.5.2024

 

Anhang I, Gebietskarte 9.4.2024  
Anhang I, Karte zum Plan 29.4.2024  
Anhang I, Sonderkarte Schutzgebiete 16.10.2023  
Anhang II, Maßnahmebeschreibung    
Anhang III, Naturschutzfachliche Bilanzierung der TG 17.4.2024  
Anhang IV, Naturschutzfachliche Bilanzierung des UT 17.4.2024  
     

Flurbereinigungsplan

Flurbereinigungsplan
PlanwunschterminDatum
Vorläufige BesitzeinweisungDatum
Bekanntgabe FlurbereinigungsplanDatum
AusführungsanordnungDatum

Abschluss

Abschluss
Ersuchen GrundbuchberichtigungDatum
Ersuchen KatasterberichtigungDatum
SchlussfeststellungDatum

Ihre Ansprechpartner

im Amt:

Herr Texdorf (verantwortlicher Projektingenieur)
Telefon: +49 3901 846-139
E-Mail: Andreas.Texdorf(at)alff.sachsen-anhalt.de 

Frau Gerchel
Telefon: +49 3901 846-121
E-Mail: Ina.Gerchel(at)alff.sachsen-anhalt.de 

Informationen

Die Veröffentlichung von Daten, Karten, und Beschlüssen im Internet dient ausschließlich der Information.
Sie ist nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers.
Das heißt, es werden hierdurch keine Fristen in Kraft gesetzt und keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Die Veröffentlichung ersetzt keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen.

 

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