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Bodenordnungsverfahren Meßdorf

Allgemeines

Allgemeines
VerfahrensartBodenordnungsverfahren nach § 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz in Verbindung mit § 86 des Flurbereinigungsgesetzes
AktenzeichenSDL 4/0236/01
Unternehmensträger
LandkreisStendal
GemeindeEinheitsgemeinde Stadt Bismark
GemarkungenMeßdorf, Späningen, Büste
Größeca. 2.471 haaktuelle Gebietskarte
Anzahl Flurstücke1.474aktuelles Flurstücksverzeichnis

Aktuelles

Aktuelles
Datum

Anordnung

Anordnung
Informationsveranstaltung (Termin § 5 (1) FlurbG1.10.2013
Anordnung8.11.2013Beschluss
Vorstandswahl22.5.2014
Vorsitzende/r des Vorstandes der TGHerr Lenz

Wertermittlung

Wertermittlung
Feststellung7.8.2017

Neugestaltung

Neugestaltung
Genehmigung des Wege- und Gewässerplans
mit landschaftspflegerischen Begleitplan
(Plan nach § 41 FlurbG)
25.9.2015

Flurbereinigungsplan

Flurbereinigungsplan
Planwunschtermin
Vorläufige Besitzeinweisung3.7.2019Anordnung
Überleitungsbestimmungen
Bekanntgabe Flurbereinigungsplan5.5.2022Anordnung
Landabfindungskarte
Ausführungsanordnung

Abschluss

Abschluss
Ersuchen GrundbuchberichtigungDatum
Ersuchen KatasterberichtigungDatum
SchlussfeststellungDatum

Ihre Ansprechpartner

geeignete Stelle:

NBS-Landentwicklung GmbH
Frau Mantai (verantwortliche Projektingenieurin)
Telefon: +49 3931 215255
E-Mail: Ines.Mantai(at)nbs-stendal.de 

im Amt:

Frau Thiede (verantwortliche Projektingenieurin)
Telefon: +49 3931 633-212
E-Mail: Corinna.Thiede(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de 

Informationen

Die Veröffentlichung von Daten, Karten, und Beschlüssen im Internet dient ausschließlich der Information.
Sie ist nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers.
Das heißt, es werden hierdurch keine Fristen in Kraft gesetzt und keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Die Veröffentlichung ersetzt keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen.

 

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