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Herdenschutz vor dem Wolf

Aktuelle Themen

Antragsverfahren Herdenschutz für das Jahr 2024

(23.04.2024)

Das Antragsverfahren für die Förderung von Investitionen sowie zur Förderung von zusätzlichen Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf in Sachsen-Anhalt für das Haushaltsjahr 2024 ist eröffnet.

Nähere Hinweise und zum Antragsverfahren finden Sie auf dieser Internetseite.


Unter der Überschrift Antragsunterlagen können Sie alle wichtigen Dokumente herunterladen.
 

 

Förderung von Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf in Sachsen-Anhalt (Richtlinie Herdenschutz Investitionen)

(23.04.2024)

Das Land Sachsen-Anhalt hat ein weiteres Förderprogramm zum Schutz vor Schäden durch den Wolf eröffnet. Insbesondere können nunmehr Ausrüstungsgegenstände und der Untergrabeschutz an vorhandenen Zäunen gefördert werden. Ebenso ist die Förderung zum Erwerb von Material für die Tierarten Lamas und Alpakas möglich. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf in Sachsen-Anhalt (Richtlinie Herdenschutz Investitionen) RdErl. des MWL vom 11.04.2024 – 43-60125-2/7 und dem entsprechenden Merkblatt. Der Antrag ist bei der Bewilligungsbehörde bis spätestens 15. Mai des Antragsjahres einzureichen. Abweichend davon gilt für das Antragsjahr 2024 der 30. August als Antragsfrist.

 

Nähere Hinweise und Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf dieser Internetseite.
Unter der Überschrift Antragsunterlagen können Sie alle wichtigen Dokumente herunterladen.
Dort finden Sie auch die Richtlinie sowie das Merkblatt , die Antragsunterlagen, die Bescheinigung zum Ausschluss einer Doppelförderung bei Betriebssitz in einem anderen Bundeslan sowie die Anlage Flächenübersicht.

Gewährung von Zuwendungen für laufende Betriebsausgaben im Rahmen des Herdenschutzes vor dem Wolf

(29.04.2024)

Antragsverfahrens 2024 zur Förderung zusätzlich laufender Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf

Das Land Sachsen-Anhalt hat auch das Förderprogramm über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von zusätzlichen laufenden Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf eröffnet. Gefördert werden laufende Betriebsaushaben für wolfsabweisende Zäune, die über den allgemeinen Herdenschutz hinausgehen und zusätzlich für den Schutz vor dem Wolf entsehen sowie Herdenschutzhunde (Zertifizierung im Rahmen einer Eignungs- und Ausbildungsprüfung).

Nähere Hinweise und Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von zusätzlichen laufenden Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf (Richtlinie Herdenschutz Betriebsausgaben) Rd.Erl. des MWL vom 17.04.2024 -43-60125-3/6 und dem entsprechenden Merkblatt. Der Antrag ist bei der Bewilligungsbehörde bis spätestens 15. Mai für das am 01.07. beginnende Verpflichtungsjahr einzureichen.Abweichend davon gilt für das Antragsjahr 2024 der 14.Juni als Antragsfrist.
Unter der Überschrift Antragsunterlagen können Sie alle wichtigen Dokumente herunterladen.
Dort finden Sie auch den Richtlinienentwurf sowie das Merkblatt und die Antragsunterlagen.

Schulung zu wolfsabweisendem Herdenschutz

(23.04.2024)

Um den Schutz von Nutztieren vor Wölfen geht es bei einer eintägigen Zaunbauschulung, die die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) gemeinsam mit dem Landesamt für Umweltschutz anbietet. Hobby-​ und Profihalter lernen dabei geeignete, wolfsabweisende Weidezäune sowie deren Aufbau und Betrieb kennen.

Die Schulungen richteten sich in erster Linie an Fördermittelempfänger, aber auch an andere interessierte Halterinnen und Halter.

Weitere Informationen zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen des Herdenschutzes vor dem Wolf

Das Land Sachsen-Anhalt fördert auf Antrag Maßnahmen des Herdenschutzes vor dem Wolf.

Förderfähige Präventionsmaßnahmen und Finanzierung

Zuwendungsfähig ist der Erwerb von mobilen Elektrozäunen nebst Zubehör für den präventiven Schutz von Schafen, Ziegen, Damtieren, Lamas, Alpakas, Hauspferden und Hauseseln bis 1 Jahr vor Übergriffen des Wolfes. In definierten Gebieten mit wiederholten Wolfsübergriffen sind auch Rinderhaltungen (Weidehaltung von Rindern bei Anwesenheit von Kälbern oder Jungrindern) förderfähig.

Weiterhin besteht die Möglichkeit zur Förderung von Zubehör für die Errichtung eines Untergrabeschutzes und dem Erwerb von Ausrüstungsgegenständen (Mäh- und Wickeltechnik ohne Zubehör und ohne Fahrzeuge).

In begründeten Einzelfällen ist auch die Ersatzbeschaffung förderfähig.

Nicht zuwendungsfähig sind einmalige oder laufende Personal- und Sachkosten für den Aufbau und die Unterhaltung der Präventionsmaßnahmen sowie laufende Kosten für die Hundehaltung und die Zucht und die Ausbildung der Hunde sowie die Weiterbildung von deren Halterinnen und Haltern.

Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung (ohne Mehrwertsteuer) in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gezahlt. Die Mindesthöhe der Zuwendung beträgt 500 Euro. Die maximale Förderhöhe beträgt 30.000 Euro pro Jahr.

Zuwendungsempfänger

Die Förderung kann von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Unternehmen sowie Gartenbaubetrieben im Haupt- und Nebenerwerb mit Nutztierhaltung unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens beantragt werden. Zuwendungsempfänger können auch außerlandwirtschaftliche Kleintierhalter sein, wenn die Haltung der Tiere der Sicherstellung der Beweidung im Rahmen der Landschaftspflege, dem Erhalt tiergenetischer Ressourcen oder dem Hochwasser- und Küstenschutz dient. Der Betriebssitz des Unternehmens muss in Sachsen-Anhalt liegen.

 

Grundschutz (Mindestschutz) bei Zäunen und Anforderungen an Herdenschutzhunde

Der Kauf von mobilen Elektrozäunen nebst Zubehör muss den im Merkblatt bestimmten Grundschutz erfüllen.

Hinsichtlich Herdenschutzhunde gelten ebenfalls besondere Anforderungen sowohl an die Hunde als auch an die Personen, die mit Herdenschutzhunden arbeiten. Diese Anforderungen sind ebenfalls im Merkblatt beschrieben. Zu beachten ist auch die Zweckbindungsfrist für die Dauer der Einsatzfähigkeit des Herdenschutzhundes von mindestens drei Jahren.

Hütesicherheit

Darüber hinaus sollten beim Einsatz von Zäunen die ebenfalls im Merkblatt näher beschriebenen Grundsätze zur Hütesicherheit Anwendung finden.

Antrags- und Bewilligungsbehörde und Antragsfristen

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt) ist Antrags- und Bewilligungsbehörde.

Anträge für das laufende Haushaltsjahr sind bis spätestens 15. Mai des jeweiligen Jahres beim ALFF Anhalt einzureichen. Abweichend davon gilt für das Antragsjahr 2024 der 30. August als Antragsfrist.

Zuwendungen für laufende Betriebsausgaben im Rahmen des Herdenschutzes vor dem Wolf

Das Land Sachsen-Anhalt fördert auf Antrag laufende Betriebsausgaben im Rahmen des Herdenschutzes vor dem Wolf.

Förderfähige zusätzliche laufende Betriebsausgaben

Zuwendungsfähig sind zusätzliche laufende Betriebsausgaben für wolfsabweisende Zäune und Herdenschutzhunde.

Die Herdenschutzhunde müssen im Rahmen einer Eignungs- und Ausbildungsprüfung zertifiziert sein.

Die Zuwendungsempfänger verpflichten sich, während des gesamten Verpflichtungszeitraums die Beweidung sowie die Pflege und Sicherung der Zäune aufrechtzuerhalten sowie den zweckmäßigen Einsatz der Herdenschutzhunde sicherzustellen. Es ist ein Weidetagebuch zu führen.

Der Verpflichtungszeitraum beträgt fünf Jahre (Verpflichtungsjahre). Ein Verpflichtungsjahr beginnt jeweils am 1.7. eines Jahres und endet jeweils am 30.6. des Folgejahres.

Antrags- und Bewilligungsbehörde und Antragsfristen

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt) ist Antrags- und Bewilligungsbehörde.

Anträge für das aktuelle Wirtschaftsjahr (01.07.2023 bis 30.06.2024) sind beim ALFF Anhalt einzureichen.

Ansprechpersonen und Antragsunterlagen

Ansprechpersonen zu den Antrags- und Bewilligungsverfahren

Sachgebiet 25 - Tierzucht und Landesprüfdienst
Frau Gabriele Liermann, Telefon: +49 340 6506-644

Postanschrift und allgemeine Kontaktdaten:
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau

Telefon: +49 340 6506-0
Telefax: +49 340 6506-601
E-Mail: poststelleDE(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de

Oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Antragsunterlagen

(Stand: April 2024)

Hier können Sie alle Antragsunterlagen und Merkblätter herunterladen

  • KMU-Erklärung - Erklärung zur Einstufung als Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Richtlinie Herdenschutz Betriebsausgaben: Richtlinienentwurf über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von zusätzlichen laufenden Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf in Sachsen-Anhalt, Runderlass des MWL vom 17.April 2024 - 43-60125-3/6

Weitere Informationen und Wissenswertes zum Wolf

Wem können Sie Ihre Fragen stellen?

  • Auskünfte zum Antragsverfahren / Bewilligungsbehörde

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau
Telefon: +49 340 6506-0
Telefax: +49 340 6506-601
E-Mail: poststelleDE(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de

  • Auskünfte zum präventiven Herdenschutz

Wolfskompetenzzentrum Iden (WZI)
Lindenstraße 18
39606 Iden
Telefon: +49 393906 480 bis 484
E-Mail: wzi(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de

Weitere Hinweise und Informationen

Der Schutz vor Übergriffen durch Großraubtiere, wie dem Wolf, lässt sich durch die im Merkblatt beschriebenen Maßnahmen des Grundschutzes verbessern. Hierzu zählt eine sichere Umzäunung der Weideflächen bzw. Gehege.

Informationen und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Wölfen können Sie der Leitlinie Wolf des Landes Sachsen-Anhalt entnehmen. Darin sind auch schadensvorbeugende Maßnahmen beschrieben.

Wissenswertes zum Wolf

Wissenswertes und weiterführende Informationen zum Wolf und Informationen für Nutztierhalter sind beim Wolfskompetenzzentrum Iden, angesiedelt beim Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, oder auf der Internetseite des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt verfügbar.

Umfassende Informationen enthält auch die Internetseite des WWF Deutschland "Schutz der Herden und des Wolfes".

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