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Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Hörsingen FL Verf. Nr.: BK6045

STAND DER INFORMATIONEN:  22.04.2021

Verfahrensart:

Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Verfahrensfläche:

ca. 2.000 ha

Landkreis:

Börde

Gemeinden:                

Oebisfelde-Weferlingen, Erxleben

Gemarkungen:

Hörsingen, Eschenrode, Hödingen, Erxleben, Schwanefeld

Gebietskarte:

 

Verfahrensflurstücke:

 

Übersichtskarte zum Wege- und Gewässerplan:

 

Aktuelles:

Bearbeitung der Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG

Verfahrensziele

Hauptziel der Flurbereinigung ist es, eine standort-, umwelt- und marktgerechte Landwirtschaft durch die Verminderung der Flurzersplitterung, durch die Schaffung eigentumsrechtlich gesicherter Bewirtschaftungsformen sowie durch die Verbesserung der Verkehrslage im Verfahrensgebiet zu fördern.

Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung von Gewässern sollen der Regelung und der Verbesserung der Oberflächenwasserverhältnisse, z.B. in der Schöleckeniederung, dienen. Ziel ist dabei ein optimierter Hochwasserschutz.

Es ist zu prüfen, inwieweit die Umsetzung dieser Maßnahmen unter Nutzung der Wasserrahmenrichtlinie erfolgen kann; dazu zählen unter anderem die Schaffung, die Neuanlage und die eigentums- rechtliche Sicherung von Gewässerschonstreifen an der Schölecke.

Den Belangen der Landschaftspflege und des Naturschutzes wird unter Berücksichtigung der gegeneinander abzuwägenden Interessen Rechnung getragen. Somit können bestehende Landnutzungskonflikte gelöst werden. Die nachhaltige Sicherung eines leistungsfähigen Naturhaushaltes (§ 30 Biotope, Biotopverbund) soll durch Kompensationsmaßnahmen, die u. a. für den landwirtschaftlichen Wege- und Gewässerbau als Ausgleich notwendig sind, ermöglicht werden. Als ein Beispiel dafür stehen die Neuanlage von Hecken und Feldgehölzen sowie der Heckenumbau zum verbesserten Erosionsschutz in der Feldlage.

Durch die Anpassung des vorhandenen Wege- und Gewässernetzes an die heutigen Erfordernisse soll die Produktivität der landwirtschaftlichen Betriebe gesteigert sowie die Nutzbarkeit von Grund und Boden verbessert werden. Ziel ist es, die Gemeinden vom landwirtschaftlichen Verkehr zu entlasten, was einer dauerhaften Verbesserung der Lebensverhältnisse im ländlichen Raum dient. Außerdem sollen geprüft werden, inwieweit Planungen für eine integrierte ländliche Entwicklung der Gemeinden im Flurbereinigungsverfahren umgesetzt werden können.


Verfahrensstand 

Anordnung

geplant

Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG)

geplant

Wertermittlung der Grundstücke

geplant

Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
(Plan nach § 41 FlurbG)

geplant

Planwunschtermin

geplant

vorläufige Besitzeinweisung

geplant

Flurbereinigungsplan

geplant

Ausführungsanordnung

geplant

Berichtigung der öffentlichen Bücher

geplant

Schlussfeststellung

geplant

Ihre Ansprechpartnerin im Amt
Frau Zwierzina (Sachgebietsleiterin)
Telefon: +49 3941 671-130
Email: Anke.Zwierzina(at)alff.sachsen-anhalt.de