Flurbereinigungsverfahren OU Wedringen B71n, BK7.008
STAND DER INFORMATIONEN: 11.11.2024
Verfahrensart: | Flurbereinigungsverfahren nach § 87 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) |
Verfahrensfläche: | 1078 ha |
Landkreis: | Börde |
Beteiligte Städte/Gemeinden: | Haldensleben, Neuenhofe, Hillersleben und Niedere Börde |
Gebietskarte: | Gebietskarte |
Verfahrensflurstücke: | |
Flurbereinigungsbeschluss: | Diese Information, können Sie bei den unten angegebenen Ansprechpartner-in abrufen. |
Aktuelles |
Verfahrensziele:
Verteilung des entstehenden Landverlustes auf einen größeren Kreis von Eigentümern - Vermeidung von
Nachteilen für die allgemeine Landeskultur die durch das Unternehmen entstehen - Aufbringung des
Flächenbedarfes für das Vorhaben Ortsumgehung Wedringen - eigentumsrechtliche Zusammenlegung
von zersplitterten, unwirtschaftlich geformten Grundbesitz - Beseitigung struktureller Erschließungsdefizite -
Gewährleistung einer nachhaltigen und rechtssicheren Bewirtschaftung
Verfahrensstand:
Anordnung | 01.08.2016 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG) | 21.09.2016 |
Wertermittlung der Grundstücke | in Bearbeitung |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | in Bearbeitung |
Planwunschtermin | geplant |
vorläufige Besitzregelung | geplant |
Flurbereinigungsplan | geplant |
Ausführungsanordnung | geplant |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | geplant |
Schlussfeststellung | geplant |
Ihre Ansprechpartner im Amt:
Herr Spicher (Sachgebietsleiter SG 14)
Telefon: +49 39209 203-141
Email: Jens.Spicher(at)alff.sachsen-anhalt.de
Herr Stapel (Sachbearbeiter SG 14)
Telefon: +49 39209 203-443
Email: Andre.Stapel(at)alff.sachsen-anhalt.de
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitzende der TG: Katharina Voigtländer
Hinweis
Die hier getroffenen Aussagen dienen ausschließlich der Information. Sie sind nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers, ersetzen keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen und setzen keine Fristen in Kraft.