Flurbereinigungsverfahren Polleben
Verfahrensnummer: 611-46 MSH 232
Stand der Informationen: 25.11.2024
Verfahrensart: | Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) |
Verfahrensfläche: | ca. 1037 ha |
Landkreis: | Mansfeld-Südharz |
Beteiligte Gemarkungen: |
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Gebietskarte: | Gebietskarte zum Einleitungsbeschluss (PDF nicht barrierefrei) |
Verfahrensflurstücke: | Verzeichnis der Verfahrensflurstücke zum Einleitungsbeschluss (PDF nicht barrierefrei) |
Aktuelles:
| Öffentliche Bekanntmachung zur vorläufigen Anordnung vom 15.08.2023 zum 01.09.2023 Anlage 1 vorläufige Anordnung Karte 1 (PDF nicht barrierefrei) Anlage 2 vorläufige Anordnung Karte 2 (PDF nicht barrierefrei)
Karte Wege und Gewässerplan (PDF nicht barrierefrei)
Öffentliche Bekanntmachung zur 2. Änderungsanordnung vom 04.09.2023 (PDF nicht barrierefrei)
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Hinweis: | Die Veröffentlichung auf der Homepage des ALFF Süd erfolgt nur nachrichtlich. Durch sie werden keine Rechtsmittel oder Auslegungsfristen in Gang gesetzt. Maßgebend für den Fristbeginn sind die Bekanntmachungen in den Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen. |
Verfahrensziele:
- Verhinderung eines weiteren Schlammeintrages in die Ortslagen
- Effiziente Wasser- und Sedimentrückhaltung in der Fläche
- Gefahrlose Wasserableitung durch die Ortslagen
- Umsetzung durch die im geohydrologischen Gutachten entwickelten Maßnahmen
- Regelung von Landnutzungskonflikten
- Arrondierung der landwirtschaftlichen Flächen
Verfahrensstand:
- Anordnung (erledigt)
- Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG) (erledigt)
- Wertermittlung der Grundstücke
- Wege – und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) (erledigt)
- Planwunschtermine
- Vorläufige Besitzeinweisung
- Flurbereinigungsplan
- Ausführungsanordnung
- Berichtigung der öffentlichen Bücher
- Schlussfeststellung
Ihre Ansprechpartnerin im Amt:
Frau Pomnitz
Telefon: 0345 2316 733
E-Mail: Sabine.Pomnitz(at)alff.sachsen-anhalt.de