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Weinbaustelle

Sachgebietsleiterin Frau Seemann, Tel.: (03443) 280- 121

Aktuelles

Veränderte Förderung und Antragstellung bei der Unterstützung der Ernteversicherung im Weinbau im Rahmen des Nationalen Stützungsprogramm in ST aufgrund geltender Übergangsbestimmungen für das Jahr 2023

Gefördert werden bis zu 50 v.H. der Versicherungsprämie für Ernteversicherungen gegen Ausfälle aufgrund von Frost, Hagel, Eis, Regen, Dürre oder anderen widrigen Witterungsverhältnissen. Die Beihilfe bezieht sich ausschließlich auf in der Weinbaukartei erfasste Flächen und deren Umfänge. Der zu versichernde Höchstwert beträgt 30.000 Euro je Hektar. Wird der zu versichernde Höchstwert je Hektar überschritten, so wird die Versicherungsprämie entsprechend prozentual gekürzt. 
Nähere Informationen sind auch dem beiliegenden Merkblatt zu entnehmen: Zum Merkblatt

Die Förderanträge sind bis zum 15.5.2023 im ALFF Süd einzureichen.

Die Antragsunterlagen sind unter folgendem Link zu finden: https://www.inet17.sachsen-anhalt.de/webClient_ST_P/public?disposition=inline&resource=93_21_Antrag_Ernteversicherung.pdf

Zur Einhaltung der Förderbedingungen im Rahmen geltender Übergangsbestimmungen wird die Beihilfe für die Ernteversicherung im Jahr 2023 abweichend nur bis zum 31. August 2023 gewährt. Entsprechend sind die Auszahlungsanträge bis zum 15. September 2023 einzureichen. 

 

Förderung der Maßnahme "Erhaltung des Steillagenweinbaus im Weinanbaugebiet Saale-Unstrut in Sachsen-Anhalt

1. Antragsaufruf 2023 für die Förderung des Steillagenweinbaus. Die Antragstellung erfolgt fortlaufend. Es wird empfohlen, den Antrag bis zum 24.04.2023 bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

Zum Antragsaufruf

Zum Merkblatt

Aufgabengebiete

  • Einrichtung und Führung  der EU-Weinbaukartei für Sachsen-Anhalt und Thüringen (Verwaltungsvereinbarung)
     
  • Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle für Sachsen-Anhalt und Thüringen, d.h. Einteilung des Anbaugebietes in Bereiche, Groß- und Einzellagen und kleinere geografische Einheiten (Gewanne)
     
  • Umsetzung der Gemeinsamen Marktorganisation Wein, vor allem im Hinblick auf die Überwachung und Regelung des Produktionspotentiales, 
    Genehmigung der Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten, Umwandlung von Pflanzrechten
     
  • Mitwirkung bei Flurneuordnungsmaßnahmen in Weinbauanlagen, auf Anforderung Information zu den örtlichen Gegebenheiten an das zuständige Sachgebiet
     
  • Mitwirkung beim Rebschutz-Warndienst, Information nach Vor-Ort-Terminen an den amtlichen Pflanzenschutz
     
  • Erarbeitung von Anwendungsempfehlungen für den integrierten und umweltschonenden Weinbau
     
  • fachliche Mitwirkung bei der Durchführung von Fördermaßnahmen (Steilllagenprogramm)
     
  • Durchführung der Förderung GMO Wein (Umstrukturierung von Rebflächen, Investitionen im Kellerbereich, Ernteversicherung)
     
  • Mitwirkung bei Schadensfeststellungen
     
  • Erarbeitung von Informationen und Stellungnahmen, Fachbeiträgen, Mitwirkung und Durchführung von Maßnahmen in allen Bereichen des Weinbaus
  • Durchführung von Informationsveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit
     
  • Durchführung der Qualitätsprüfungen von Wein, Schaumwein, Perlwein und Branntwein für Sachsen-Anhalt und Thüringen
     
  • Erhebung und Festsetzung der Abgabe für den Deutschen Weinfonds
     
  • Geschäftsführung des Sachverständigenausschusses nach § 11 der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts in Sachsen-Anhalt
     
  • Meldewesen, Agrarstatistik (Bestandsmeldung, Ernteschätzung, Traubenernte und Weinerzeugungsmeldung) für Sachsen-Anhalt und Thüringen
     
  • Bearbeitung von Anträgen zur Klassifizierung von Rebsorten
     
  • Marktorganisation Hopfen - Überwachung der Einhaltung der Zertifizierungsbedingungen und -auflagen
     
  • Durchführung des Hopfengesetzes und der Hopfenverordnung in Sachsen-Anhalt
     

Informationen zu Fördermöglichkeiten für Winzer in Sachsen-Anhalt