Weinbaustelle
Sachgebietsleiterin Frau Seemann, Tel.: (03443) 280- 121
Aktuelles
Stützungsprogramm im Sektor Wein in Sachsen-Anhalt
Bis zum 15.07.2024 besteht die Möglichkeit, einen Antrag zur Förderung einer Ernteversicherung gegen Ausfälle auf Grund von Frost, Hagel, Eis, Regen, Dürre oder anderen widrigen Witterungsbedingungen auf Rebflächen zu stellen.
Zuständige Behörde ist das ALFF Süd in Weißenfels.
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Ernteversicherung
2. Antragsaufruf 2024 für die Förderung der Maßnahme „Erhaltung des Steillagenweinbaus im Weinbaugebiet Saale-Unstrut in Sachsen-Anhalt“
Mit den Zuwendungen wird das Ziel verfolgt, den traditionellen Steillagenweinbau mit seinen baulichen Anlagen als Teil des Landschaftsbildes zu pflegen und zu erhalten.
Die Antragstellung erfolgt fortlaufend. Anträge, die am 25.06.2024 vollständig und förderfähig vorliegen, werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Anträge einbezogen. Anträge, die bis zu dem Stichtag nicht vollständig und förderfähig vorliegen, können nicht für eine Förderung ausgewählt werden. Es wird empfohlen, den Antrag unverzüglich bei der Bewilligungsbehörde – dem ALFF Süd - einzureichen.
Antragstellung im Stützunsprogramm im Weinsektor in Sachsen-Anhalt nach VO (EU)2021/2115 und GAP-Strategieplan
Ab sofort ist die Antragstellung im Stützunsprogramm im Weinsektor in Sachsen-Anhalt nach VO (EU)2021/2115 und GAP-Strategieplan für die Maßnahmen Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen einschließlich der Installation von Tröpfchenbewässerungsanlagen und Investitionen im Kellerbereich beim ALFF Süd möglich.
Die Anträge sind bis spätestens 08.12.2023 zu stellen.
Nähere Informationen sind im Merkblatt dargestellt.
Antrag Umstrukturierung PIWI Sorten
Antrag Umstrutierungung verbesserte Wettbewerbsfähigkeit
Das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten teilt aktuell Folgendes zur Handhabung der Förderung im Rahmen des Nationalen Stützungsprogramms im Weinsektor (FP – 93) mit:
Gemäß Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2021/2117 endet das Nationale Stützungsprogramm Wein zum 15.10.2023. Mit der Änderung der Weinverordnung soll die gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein im Rahmen des GAP-Strategieplanes in Deutschland geschaffen werden. Die Verordnung zur Änderung weinrechtlicher und hopfenrechtlicher Bestimmungen befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren (Bundesrat-Drs. 353/23).
Auf der Grundlage der geänderten Weinverordnung wird das Programm für die Förderung von Maßnahmen im Weinsektor für Sachsen-Anhalt erstellt. Derzeit ist eine Antragstellung für das neue Programm nicht möglich. Über den Antragsbeginn wird informiert.
Die Antragsformulare für Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Stützungsprogramms im Weinsektor (FP – 93) mit Anlagen verlieren die Gültigkeit zum 15.10.2023 und können nicht für das neue Programm genutzt werden.
Veränderte Förderung und Antragstellung bei der Unterstützung der Ernteversicherung im Weinbau im Rahmen des Nationalen Stützungsprogramm in ST aufgrund geltender Übergangsbestimmungen für das Jahr 2023
Gefördert werden bis zu 50 v.H. der Versicherungsprämie für Ernteversicherungen gegen Ausfälle aufgrund von Frost, Hagel, Eis, Regen, Dürre oder anderen widrigen Witterungsverhältnissen. Die Beihilfe bezieht sich ausschließlich auf in der Weinbaukartei erfasste Flächen und deren Umfänge. Der zu versichernde Höchstwert beträgt 30.000 Euro je Hektar. Wird der zu versichernde Höchstwert je Hektar überschritten, so wird die Versicherungsprämie entsprechend prozentual gekürzt.
Nähere Informationen sind auch dem beiliegenden Merkblatt zu entnehmen: Zum Merkblatt
Die Förderanträge sind bis zum 15.5.2023 im ALFF Süd einzureichen.
Die Antragsunterlagen sind unter folgendem Link zu finden: https://www.inet17.sachsen-anhalt.de/webClient_ST_P/public?disposition=inline&resource=93_21_Antrag_Ernteversicherung.pdf
Zur Einhaltung der Förderbedingungen im Rahmen geltender Übergangsbestimmungen wird die Beihilfe für die Ernteversicherung im Jahr 2023 abweichend nur bis zum 31. August 2023 gewährt. Entsprechend sind die Auszahlungsanträge bis zum 15. September 2023 einzureichen.
Aufgabengebiete
- Einrichtung und Führung der EU-Weinbaukartei für Sachsen-Anhalt und Thüringen (Verwaltungsvereinbarung)
- Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle für Sachsen-Anhalt und Thüringen, d.h. Einteilung des Anbaugebietes in Bereiche, Groß- und Einzellagen und kleinere geografische Einheiten (Gewanne)
- Umsetzung der Gemeinsamen Marktorganisation Wein, vor allem im Hinblick auf die Überwachung und Regelung des Produktionspotentiales,
Genehmigung der Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten, Umwandlung von Pflanzrechten
- Mitwirkung bei Flurneuordnungsmaßnahmen in Weinbauanlagen, auf Anforderung Information zu den örtlichen Gegebenheiten an das zuständige Sachgebiet
- Mitwirkung beim Rebschutz-Warndienst, Information nach Vor-Ort-Terminen an den amtlichen Pflanzenschutz
- Erarbeitung von Anwendungsempfehlungen für den integrierten und umweltschonenden Weinbau
- fachliche Mitwirkung bei der Durchführung von Fördermaßnahmen (Steilllagenprogramm)
- Durchführung der Förderung GMO Wein (Umstrukturierung von Rebflächen, Investitionen im Kellerbereich, Ernteversicherung)
- Mitwirkung bei Schadensfeststellungen
- Erarbeitung von Informationen und Stellungnahmen, Fachbeiträgen, Mitwirkung und Durchführung von Maßnahmen in allen Bereichen des Weinbaus
- Durchführung von Informationsveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit
- Durchführung der Qualitätsprüfungen von Wein, Schaumwein, Perlwein und Branntwein für Sachsen-Anhalt und Thüringen
- Erhebung und Festsetzung der Abgabe für den Deutschen Weinfonds
- Geschäftsführung des Sachverständigenausschusses nach § 11 der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts in Sachsen-Anhalt
- Meldewesen, Agrarstatistik (Bestandsmeldung, Ernteschätzung, Traubenernte und Weinerzeugungsmeldung) für Sachsen-Anhalt und Thüringen
- Bearbeitung von Anträgen zur Klassifizierung von Rebsorten
- Marktorganisation Hopfen - Überwachung der Einhaltung der Zertifizierungsbedingungen und -auflagen
- Durchführung des Hopfengesetzes und der Hopfenverordnung in Sachsen-Anhalt