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Flurbereinigungsverfahren Retzau-Mulde, AB3068

Allgemeines

Allgemeines
Aktenzeichen611-17 AB3068
Statusin BearbeitungSG 15, Herr Faßl
VerfahrensartUnternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
UnternehmensträgerLandesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW)
LandkreisAnhalt-Bitterfeld
GemeindeRaguhn-Jeßnitz
GemarkungenRaguhn, Retzau
Größe397 haaktuelle Gebietskarte
Anzahl Flurstücke (Grundbücher)396 (125)

Anordnung

Anordnung
Termin nach § 5 (1) FlurbG 22.03.2016  
Anordnung 21.04.2016 Beschluss mit Gebietskarte
1. Änderung 27.11.2019  
Vorstandswahl 22.02.2017  
Vorsitzende/r des Vorstandes der TG keine Angabe  
Beitritt zum VTG 10.01.2018  

Wertermittlung

Wertermittlung
Beweissicherung07.06.2017
Beginn2016
Auslegungkeine Angabe
Anhörungsterminkeine Angabe
Feststellungkeine Angabe

Flächenentzug

Flächenentzug
Vorläufige Anordnung 24.05.2017  
Stichtag Besitzentzug 19.06.2017  
Vorläufige Anordnung 07.06.2018  
Stichtag Besitzentzug 30.07.2018  
Vorläufige Anordnung 03.07.2019  
Stichtag Besitzentzug 12.08.2019  

Neugestaltung

Neugestaltung
Genehmigung Neugestaltungsgrundsätze 20.05.2021   
Genehmigung Plan nach § 41 FlurbG 03.07.2024  
Ausbau keine Angabe  

Flurbereinigungsplan

Flurbereinigungsplan
Planwunschterminkeine Angabe
Vorläufige Besitzeinweisungkeine Angabe
Genehmigung Flurbereinigungsplankeine Angabe
Ausführungsanordnungkeine Angabe
Eintritt des neuen Rechtszustandeskeine Angabe

Vermessung

Vermessung
Feststellung Verfahrensgrenze2022-2023
Blockvermessungkeine Angabe
Übertragung Landabfindungkeine Angabe

Abschluss

Abschluss
Ersuchen Grundbuchberichtigungkeine Angabe
Ersuchen Katasterberichtigungkeine Angabe
Schlussfeststellungkeine Angabe

Informationen

Information

Die Veröffentlichung von Daten, Karten und Beschlüssen im Internet dient ausschließlich der Information. Sie ist nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers. Das heißt, es werden hierdurch keine Fristen in Kraft gesetzt und keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Die Veröffentlichung ersetzt keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen.