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Flurbereinigungsverfahren Schortewitz, AB3912

Allgemeines

Allgemeines
Aktenzeichen 611-16 AB3912  
Status in Bearbeitung SG 13, Frau Näther/
Sweco GmbH, Herr Bech
Verfahrensart Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG  
Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Saalekreis  
Gemeinden Petersberg, Südliches Anhalt, Wettin-​Löbejün, Zörbig  
Gemarkungen Glauzig, Görzig, Göttnitz, Mösthinsdorf, Ostrau, Plötz, Schortewitz, Werben  
Größe 1.335 ha Gebietskarte
Anzahl Flurstücke (Grundbücher) 1.529 (520) Flurstücksverzeichnis

Anordnung

Anordnung
Termin nach § 5 (1) FlurbG 13.01.2015  
Anordnung 01.10.2015 Beschluss mit Flurstücksverzeichnis und Karte
1. Änderung 30.04.2019 Beschluss
2. Änderung 06.06.2024 Beschluss mit Karte und Flurstücksverzeichnis
Vorstandswahl - 1. Termin 22.09.2021 Ladung
Vorstandswahl - 2. Termin 08.12.2021 Absage
Vorstandswahl - 3. Termin 04.05.2022 Ladung
Vorsitzende des Vorstandes der TG Frau Herda  
Beitritt zum VTG 05.09.2022  

Wertermittlung

Wertermittlung
Beginn 10/2022  
Auslegung keine Angabe  
Anhörungstermin keine Angabe  
Feststellung keine Angabe  

Neugestaltung

Neugestaltung
Genehmigung Neugestaltungsgrundsätze 02.07.2015  
Aufstellung Plan nach § 41 FlurbG Beginn 2022  
Genehmigung Plan nach § 41 FlurbG keine Angabe  
Ausbau keine Angabe  

Flurbereinigungsplan

Flurbereinigungsplan
Planwunschterminkeine Angabe
Vorläufige Besitzeinweisungkeine Angabe
Genehmigung Flurbereinigungsplankeine Angabe
Ausführungsanordnungkeine Angabe
Eintritt des neuen Rechtszustandeskeine Angabe

Vermessung

Vermessung
Feststellung Verfahrensgrenze in Bearbeitung  
Blockvermessung keine Angabe  
Übertragung Landabfindung keine Angabe  

Abschluss

Abschluss
Ersuchen Grundbuchberichtigungkeine Angabe
Ersuchen Katasterberichtigungkeine Angabe
Schlussfeststellungkeine Angabe

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Informationen

Information

Die Veröffentlichung von Daten, Karten und Beschlüssen im Internet dient ausschließlich der Information. Sie ist nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers. Das heißt, es werden hierdurch keine Fristen in Kraft gesetzt und keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
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