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Bodenordnungsverfahren Ladeburg, JL2039

Allgemeines

Allgemeines
Aktenzeichen611-​14 JL2039
Statusin BearbeitungSG 13 / NBS, Herr Schneider
VerfahrensartBodenordnungsverfahren nach § 56 LwAnpG i.V.m. § 86 FlurbG
LandkreisJerichower Land
GemeindenStadt Gommern, Möckern
GemarkungenDannigkow, Gommern, Ladeburg, Leitzkau, Leitzkau-​Nord, Möckern, Vehlitz, Wallwitz
Größe2.385 haaktuelle Gebietskarte
Anzahl Flurstücke (Grundbücher)1.817 (693)aktuelle Flurstücksliste

Anordnung

Anordnung
Termin nach § 5 (1) FlurbG

11.12.2008

08-09/2019 durch Öffentliche Bekanntmachung 

14.10.2020 (gepl. IV. Änderung)

 

Anordnung25.02.2009Beschluss mit Karte
Anordnung zur I. Änderung15.03.2012
Anordnung zur II. Änderung15.07.2015
Anordnung zur III. Änderung10.09.2019Beschluss, Karte und Flurstücksverzeichnis
Anordnung zur IV. Änderung24.03.2021Gebietskarte (geplant)
Vorstandswahl29.04.2009
Vorsitzender des Vorstandes der TG
Beitritt zum VTG15.09.2009

Wertermittlung

Wertermittlung
Beginn10/2019
Auslegungkeine Angaben
Anhörungsterminkeine Angaben
Feststellungkeine Angaben

Neugestaltung

Neugestaltung
Genehmigung Neugestaltungsgrundsätze13.10.2011
Genehmigung Plan nach § 41 FlurbG21.08.2012Karte
1. Änderung des Planes nach § 41 FlurbG20.12.2017Karte (5 MB)
Ausbauseit 2012

Bodenordnungsplan

Bodenordnungsplan
Planwunschterminkeine Angaben
Vorläufige Besitzeinweisungkeine Angaben
Genehmigung Bodenordnungsplankeine Angaben
Ausführungsanordnungkeine Angaben
Eintritt des neuen Rechtszustandeskeine Angaben

Vermessung

Vermessung
Feststellung Verfahrensgrenzeseit 2014
Blockvermessungkeine Angaben
Übertragung Landabfindungkeine Angaben

Abschluss

Abschluss
Ersuchen Grundbuchberichtigungkeine Angaben
Ersuchen Katasterberichtigungkeine Angaben
Schlussfeststellungkeine Angaben

Informationen

Information

Die Veröffentlichung von Daten, Karten und Beschlüssen im Internet dient ausschließlich der Information. Sie ist nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers. Das heißt, es werden hierdurch keine Fristen in Kraft gesetzt und keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Die Veröffentlichung ersetzt keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen.