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Flurbereinigung Lüderitz-Forst BAB A14 (Verf. Kennung: SDL 702)

STAND DER INFORMATIONEN: 21.08.2024

Verfahrensart:

Flurbereinigungsverfahren nach § 87 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Verfahrensfläche:

ca. 2.648 ha

Landkreis:

Börde und Stendal

Gemeinde

Verbandsgemeinde Elbe-Heide, Einheitsgemeinde Tangerhütte

beteiligte Gemarkungen:

Colbitz, Burgstall, Cröchern, Dolle

Lüderitz, Groß Schwarzlosen, Schernebeck, Uchtdorf, Windberge, Ottersburg

Gebietskarte:

folgt in Kürze

Verfahrensflurstücke:

folgt in Kürze

Aktuelles:

Verfahrensziele

  • Verteilung des entstehenden Landverlustes auf einen größeren Kreis von Eigentümern
  • Vermeidung von Nachteilen für die allgemeine Landeskultur die durch das Unternehmen entstehen
  • Aufbringung des Flächenbedarfes für das Vorhaben Nordverlängerung BAB A14
  • eigentumsrechtliche Zusammenlegung von zersplitterten, unwirtschaftlich geformten Grundbesitz
  • Beseitigung struktureller Erschließungsdefizite
  • Gewährleistung einer nachhaltigen und rechtssicheren Bewirtschaftung, Ausbau des Wegenetzes

Verfahrensstand

In Vorbereitung

erledigt

Anordnung

erledigt

Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG)

erledigt

Wertermittlung der Grundstücke

in Bearbeitung

Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
(Plan nach § 41 FlurbG)

in Bearbeitung

Planwunschtermin

in Bearbeitung

vorläufige Besitzeinweisung

geplant

Bodenordnungsplan

geplant

Ausführungsanordnung

geplant

Nachtrag zum Bodenordnungsplan

geplant

Berichtigung der öffentlichen Bücher

geplant

Abgeschlossen durch Schlussfeststellung

geplant

Ihre Ansprechpartner im Amt
Herr Megel (stellvertr.Sachgebietsleiter SG 15)
Telefon: +49 39209 203 479
Email: torsten.megel(at)alff.sachsen-anhalt.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Vorsitzender: Wilhelm von Carlowitz

Hinweis
Die hier getroffenen Aussagen dienen ausschließlich der Information. Sie sind nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers, ersetzen keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen und setzten keine Fristen in Kraft