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Flurbereinigungsverfahren OU Bebertal B245n (Verf. Nr.: BK 7007)

STAND DER INFORMATIONEN:  10.01.2025

Verfahrensart:                                          

Flurbereinigungsverfahren nach § 87 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Verfahrensfläche:                                  

1043 ha

Landkreis:                                   

Börde

Gemeinden: Hohe Börde, Stadt Haldensleben

Beteiligte Gemarkungen:                        

Bebertal, Hundisburg, Haldensleben

Gebietskarte:                                         

folgt in Kürze

Verfahrensflurstücke:                        

folgt in Kürze

Flurbereinigungsbeschluss:

20.03.2013

Verfahrensziele:
Aufbringung des Flächenbedarfes von ca.  30 ha für das Vorhaben der Ortsumgehung (OU) Bebertal Verteilung des durch die OU entstehenden Landverlustes auf einen größeren Kreis von Eigentümern Vermeidung von Nachteilen für die allgemeine Landeskultur die durch das Unternehmen entstehen  Eigentumsrechtliche Zusammenlegung von zersplitterten, unwirtschaftlich geformten Grundbesitz - Beseitigung struktureller Erschließungsdefizite
Gewährleistung einer rechtssicheren, nachhaltigen  landwirtschaftlichen Bewirtschaftung

Verfahrensstand:

Anordnung

erledigt

Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG)

erledigt

Wege – und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
(Plan nach § 41 FlurbG)

erledigt

Wertermittlung der Grundstücke

in Bearbeitung

Planwunschtermine

geplant

Vorläufige Besitzeinweisung

geplant

Flurbereinigungsplan

geplant

Ausführungsanordnung

geplant

Berichtigung der öffentlichen Bücher

geplant

Abgeschlossen durch Schlussfeststellung

geplant

Ihre Ansprechpartner im Amt
Herr Wiesner  (Sachgebietsleiter SG 15)
Telefon: +49 39209 203-470
Email: carsten.wiesner(at)alff.sachsen-anhalt.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitzender der TG: Dr. Ralf – R. Paeschke
paeschke@htp-tel.de

Sonstige Mitglieder
Torsten Schmidt, Christian Pfuhl, Herrmann Brünjes, Joachim Thiele, Rüdiger Schmidt, Constantin – Cord Paeschke, Eckhard Fister, Andreas Bonstedt

Hinweis: Die hier getroffenen Aussagen dienen ausschließlich der Information. Sie sind nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers, ersetzen keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen und setzen keine Fristen in Kraft.