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Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Klein Wanzleben Zuckerdorf (Verf. Kennung: BK 0022)

STAND DER INFORMATIONEN:  21.08.2024

Verfahrensart:

Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Verfahrensfläche:

ca. 3.536 ha

Landkreis:

Börde

Gemeinde

EG Stadt Wanzleben-Börde, EG Stadt Oschersleben (Bode)

beteiligte Gemarkungen:

Klein Wanzleben, Remkersleben, Seehausen, Wanzleben, Ampfurth, Groß Germersleben, Klein Oschersleben, Peseckendorf, Schermcke und Oschersleben

Gebietskarte:

folgt in Kürze

Verfahrensflurstücke:

folgt in Kürze

Aktuelles:

 

Verfahrensziele
Mit dem Flurbereinigungsverfahren sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die der Verbesserung der allgemeinen Landeskultur, der Lösung von Landnutzungskonflikten und dem Erosionsschutz (Wasser) dienen. Das Verfahren soll unter Beachtung der Wasserrahmenrichtlinie die Voraussetzungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion schaffen. 
Die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken sollen neu geordnet und damit Landnutzungskonflikte gelöst werden.
Das vorhandene Wege- und Gewässernetz soll an die heutigen Erfordernisse angepasst werden, um die Infrastruktur für die Bewirtschaftung der Klärteiche, für landschaftspflegerische Maßnahmen am Mittelgraben und für die landwirtschaftlichen Nutzer zu verbessern.

Verfahrensstand 

In Vorbereitung

erledigt

Anordnung

erledigt

Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG)

erledigt

Wertermittlung der Grundstücke

in Bearbeitung

Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
(Plan nach § 41 FlurbG)

erledigt

Planwunschtermin

geplant

vorläufige Besitzeinweisung

geplant

Bodenordnungsplan

geplant

Ausführungsanordnung

geplant

Nachtrag zum Bodenordnungsplan

geplant

Berichtigung der öffentlichen Bücher

geplant

Abgeschlossen durch Schlussfeststellung

geplant

Ihre Ansprechpartner im Amt

Frau Cleve (Sachbearbeiterin SG 15)
Telefon:  +49 39209 203 475
Email:  konstanze.cleve(at)alff.sachsen-anhalt.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitzender: Helmut Schulze

Hinweis
Die hier getroffenen Aussagen dienen ausschließlich der Information. Sie sind nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers, ersetzen keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen und setzten keine Fristen in Kraft