Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Klein Wanzleben Zuckerdorf (Verf. Kennung: BK 0022)
STAND DER INFORMATIONEN: 21.08.2024
Verfahrensart: | Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) |
Verfahrensfläche: | ca. 3.536 ha |
Landkreis: | Börde |
Gemeinde | EG Stadt Wanzleben-Börde, EG Stadt Oschersleben (Bode) |
beteiligte Gemarkungen: | Klein Wanzleben, Remkersleben, Seehausen, Wanzleben, Ampfurth, Groß Germersleben, Klein Oschersleben, Peseckendorf, Schermcke und Oschersleben |
Gebietskarte: | folgt in Kürze |
Verfahrensflurstücke: | folgt in Kürze |
Aktuelles: |
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Verfahrensziele
Mit dem Flurbereinigungsverfahren sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die der Verbesserung der allgemeinen Landeskultur, der Lösung von Landnutzungskonflikten und dem Erosionsschutz (Wasser) dienen. Das Verfahren soll unter Beachtung der Wasserrahmenrichtlinie die Voraussetzungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion schaffen.
Die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken sollen neu geordnet und damit Landnutzungskonflikte gelöst werden.
Das vorhandene Wege- und Gewässernetz soll an die heutigen Erfordernisse angepasst werden, um die Infrastruktur für die Bewirtschaftung der Klärteiche, für landschaftspflegerische Maßnahmen am Mittelgraben und für die landwirtschaftlichen Nutzer zu verbessern.
Verfahrensstand
In Vorbereitung | erledigt |
Anordnung | erledigt |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG) | erledigt |
Wertermittlung der Grundstücke | in Bearbeitung |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | erledigt |
Planwunschtermin | geplant |
vorläufige Besitzeinweisung | geplant |
Bodenordnungsplan | geplant |
Ausführungsanordnung | geplant |
Nachtrag zum Bodenordnungsplan | geplant |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | geplant |
Abgeschlossen durch Schlussfeststellung | geplant |
Ihre Ansprechpartner im Amt
Frau Cleve (Sachbearbeiterin SG 15)
Telefon: +49 39209 203 475
Email: konstanze.cleve(at)alff.sachsen-anhalt.de
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitzender: Helmut Schulze
Hinweis
Die hier getroffenen Aussagen dienen ausschließlich der Information. Sie sind nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers, ersetzen keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen und setzten keine Fristen in Kraft