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Flurbereinigungsverfahren Sandbeiendorf – Feldlage (Verf. Nr.: BK 6044)

STAND DER INFORMATIONEN:  12.02.2025

Verfahrensart:

Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Verfahrensfläche:

1702 ha

Landkreis:

Börde

Gemeinde

Burgstall

beteiligte Gemarkungen:

Burgstall, Cröchern, Sandbeiendorf

Gebietskarte:

Gebietskarte (Bilddatei)

Gebietskarte

Verfahrensflurstücke:

Verzeichnis der Verfahrensflurstücke

Aktuelles:

Öffentliche Bekanntmachung 

Wertermittlungsrahmen

Einlage Wertermittlung Blatt 1 (Die Karten liegen nicht barrierefrei vor)

Einlage Wertermittlung Blatt 2

Einlage Wertermittlung Blatt 3

Einlage Wertermittlung Blatt 4

Einlage Wertermittlung Blatt 5

Einlage Wertermittlung Blatt 6

Einlage Wertermittlung Blatt 7

Einlage Wertermittlung Blatt 8

Einlage Wertermittlung Blatt 9

Einlage Wertermittlung Blatt 10

Verfahrensziele

  • Lösung von Nutzungskonflikten,
  • Neuordnung der Eigentumsverhältnisse an Grundstücken,
  • Anpassung des Wege- und Gewässernetzes,
  • Nachhaltige eigentumsrechtliche Sicherung der Bewirtschaftungsstrukturen,
  • Ausbau der Wirtschaftswege mit dem Ziel Verbesserung der inneren Erschließung, Aufwertung der Landschaft durch gestalterische Maßnahmen.

Verfahrensstand

In Vorbereitung

erledigt

Anordnung

erledigt

Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG)

erledigt

Wertermittlung der Grundstücke

geplant

Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
(Plan nach § 41 FlurbG)

erledigt

Planwunschtermin

geplant

vorläufige Besitzeinweisung

geplant

Flurbereinigungsplan

geplant

Ausführungsanordnung

geplant

Berichtigung der öffentlichen Bücher

geplant

Abgeschlossen durch Schlussfeststellung

geplant

Ihre Ansprechpartner im Amt
Herr Wiesner  (Sachgebietsleiter SG 15)
Telefon: +49 39209 203-470
Email: carsten.wiesner(at)alff.sachsen-anhalt.de

Herr Megel (Sachbearbeiter SG 15)
Telefon: +49 39209 203-479
Email: torsten.megel(at)alff.sachsen-anhalt.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitzende:Angela Bradatsch

Hinweis
Die hier getroffenen Aussagen dienen ausschließlich der Information. Sie sind nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers, ersetzen keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen und setzten keine Fristen in Kraft