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Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Hohendodeleben FL Verf. Nr.: BK6049

STAND DER INFORMATIONEN:  22.04.2021

Verfahrensart:

Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Verfahrensfläche:

ca. 2.180 ha

Landkreis:

Börde

Gemeinden:                

Wanzleben-Börde, Hohe Börde

Gemarkungen:

Hohendodeleben, Niederndodeleben, Wanzleben

Gebietskarte:

 

Verfahrensflurstücke:

 

Übersichtskarte zum Wege- und Gewässerplan:

 

Aktuelles:

Bearbeitung der Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG

Verfahrensziele

Das Verfahren dient der Auflösung von Landnutzungskonflikten, dabei soll zersplitterter Grundbesitz zusammengeführt werden. Es bedarf der Neuordnung von Eigentumsverhältnissen an Grundstücken (Gewährleistung der Verfügbarkeit und Erschließung des ländlichen Grundbesitzes), der Anpassung des Wege- und Gewässernetzes an die heutigen Erfordernisse, der Überführung vorhandener Wege, Gräben und landschaftspflegerischer Maßnahmen in öffentliches Eigentum.

Der Ausbau und die Anpassung des ländlichen Wegenetzes (z. Bsp. des Telegraphenradweges) sollen die Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe erhöhen und gleichzeitig eine nachhaltige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen im ländlichen Raum bewirken.

Die Schaffung (Neuanlegung) und eigentumsrechtliche Sicherung von Gewässerrandstreifen ist im Verfahren zu prüfen und nach Möglichkeit zu realisieren.

Den Belangen der Landschaftspflege und des Naturschutzes wird unter Berücksichtigung der gegeneinander abzuwägenden Interessen dabei Rechnung getragen. Somit können die Belange der Landeskultur gestärkt werden.

Die nachhaltige Sicherung eines leistungsfähigen Naturhaushaltes (§ 30 Biotope, Biotopverbund) soll durch Kompensationsmaßnahmen, die u. a. für den landwirtschaftlichen Wege- und Gewässerbau als Ausgleich notwendig sind, ermöglicht werden. Als ein Beispiel dafür stehen die Neuanlage von Hecken und Feldgehölzen sowie der Heckenumbau zum verbesserten Erosionsschutz in der Feldlage.

Außerdem sollen geprüft werden, inwieweit Planungen für eine integrierte ländliche Entwicklung der Gemeinden im Flurbereinigungsverfahren umgesetzt werden können.


Verfahrensstand 

Anordnung

geplant

Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG)

geplant

Wertermittlung der Grundstücke

geplant

Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
(Plan nach § 41 FlurbG)

geplant

Planwunschtermin

geplant

vorläufige Besitzeinweisung

geplant

Flurbereinigungsplan

geplant

Ausführungsanordnung

geplant

Berichtigung der öffentlichen Bücher

geplant

Schlussfeststellung

geplant

Ihre Ansprechpartner im Amt
Frau Zwierzina (Sachgebietsleiterin SG 13)
Telefon: +49 3941 671-130
Email: Anke.Zwierzina(at)alff.sachsen-anhalt.de  

Frau Kunze (Sachbearbeiterin SG 13)
Telefon: +49 3941 671-316
Email: simone.kunze(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de