Flurbereinigungsverfahren Dolle (Verf. Nr.: BK7004)
STAND DER INFORMATIONEN: 21.07.2026
Verfahrensart: | Flurbereinigungsverfahren nach § 87 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)) |
Verfahrensfläche: | 1613 ha |
Landkreis: | Börde |
Gemeinden: | Burgstall, Colbitz |
beteiligte Gemarkungen: | Burgstall, Cröchern, Dolle, Colbitz |
Gebietskarte
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Gebietskarte (Bilddatei)
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Verfahrensflurstücke
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Verzeichnis der Verfahrensflurstücke
Dateiname: BK7004_Verzeichnis_der_Verfahrensflurstuecke.pdf – Dateigröße: 165 KB
Aktuelles
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Öffentliche Bekanntmachung - Vorläufige Anordnung Nummer 16
Dateiname: BK7004_vorlAO88ivm36_Nr16.pdf – Dateigröße: 352 KB -
Karte - vorl. Anordnung Nr. 16
Dateiname: BK7004_Karte_vorläufige_Anordnung_Nr16_nicht_barrierefrei.jpg – Dateigröße: 863 KBDiese Karte liegt nicht barrierefrei vor.
Verfahrensziele
Verteilung des entstehenden Landverlustes auf einen größeren Kreis von Eigentümern - Vermeidung von Nachteilen für die allgemeine Landeskultur die durch das Unternehmen entstehen - Aufbringung des Flächenbedarfes für das Vorhaben Nordverlängerung BAB A14- eigentumsrechtliche Zusammenlegung von zersplitterten, unwirtschaftlich geformten Grundbesitz - Beseitigung struktureller Erschließungsdefizite - Gewährleistung einer nachhaltigen und rechtssicheren Bewirtschaftung, Ausbau des Wegenetzes
Verfahrensstand
In Vorbereitung | erledigt |
Anordnung | erledigt |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG) | erledigt |
Wertermittlung der Grundstücke | in Bearbeitung |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | erledigt |
Planwunschtermin | geplant |
vorläufige Besitzeinweisung | geplant |
Flurbereinigungsplan | geplant |
Ausführungsanordnung | geplant |
Nachtrag zum Bodenordnungsplan | geplant |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | geplant |
Abgeschlossen durch Schlussfeststellung | geplant |
Hinweis
Die hier getroffenen Aussagen dienen ausschließlich der Information. Sie sind nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers, ersetzen keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen und setzten keine Fristen in Kraft
