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Flurbereinigungsverfahren Hägebach/Landgraben (Verf. Nr.: OK 0012)

STAND DER INFORMATIONEN:  27.01.2025

Verfahrensart:                                          

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach

§86 Flurbereinigungsgesetz und §53 Landwirtschaftsanpassungsgesetz

Verfahrensfläche:                                  

1048 ha

Landkreis:                                              

Börde

Gemeinden:                        

Wolmirstedt, Niedere Börde

beteiligte Gemarkungen: Jersleben, Meseberg, Samswegen

Gebietskarte:                                         

folgt in Kürze.

Verfahrensflurstücke:                        

folgt in Kürze

Aktuelles:

  • Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan in Bearbeitung

Verfahrensziele:
Umsetzung von Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Gewässern, des Naturschutzes und Landschaftspflege, der Gestaltung des Landschaftsbildes sowie auch zur Auflösung von Landnutzungskonflikten.

Zusammenführung von getrenntem Anlagen- und Bodeneigentum
Neuordnung von Eigentumsverhältnissen an Grundstücken
Anpassung des Wege- und Gewässernetzes an die heutigen Erfordernisse
Bereitstellung von Flächen für Anlagen, die dem öffentlichen Verkehr dienen

Verfahrensstand:

Anordnung

erledigt

Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG)

erledigt

Wertermittlung der Grundstücke

erledigt

Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
(Plan nach § 41 FlurbG)

erledigt

Planwunschtermin

erledigt

1. Vorläufige Besitzeinweisung

2. Vorläufige Besitzeinweisung

erledigt

erledigt

Flurbereinigungsplan

erledigt

Nachtrag zum Flurbereinigungsplan in Bearbeitung

Ausführungsanordnung

geplant

Berichtigung der öffentlichen Bücher

geplant

abgeschlossen durch Schlussfeststellung

geplant

 

Ihre Ansprechpartner im Amt
Herr Wiesner  (Sachgebietsleiter SG 15)
Telefon: +49 39209 203-470
Email: carsten.wiesner(at)alff.sachsen-anhalt.de

Herr Megel (Sachbearbeiter SG 15)
Telefon: +49 39209 203-479
Email: torsten.megel(at)alff.sachsen-anhalt.de

Teilnehmergemeinschaft:
Herr Tim Koesling

Hinweis
Die hier getroffenen Aussagen dienen ausschließlich der Information. Sie sind nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers, ersetzen keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen und setzten keine Fristen in Kraft.