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Flurbereinigungsverfahren Colbitz BAB A14 (Verf. Nr.: OK 7014)

STAND DER INFORMATIONEN:  14.01.2025

Verfahrensart:                                          

Flurbereinigungsverfahren nach § 87 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Verfahrensfläche:                                  

1.891 ha

Landkreis:                                   

Börde

Gemeinden: Verbandsgemeinde Elbe-Heide, Stadt Wolmirstedt, Niedere Börde

Beteiligte Gemarkungen:                        

Colbitz, Mose, Samswegen

Gebietskarte:                                         

Gebietskarte

Gebietskarte (Bilddatei)

Verfahrensflurstücke:                        

Verzeichnis der Verfahrensflurstücke

Aktuelles:

 

Verfahrensziele:
Verteilung des entstehenden Landverlustes auf einen größeren Kreis von Eigentümern - Vermeidung von Nachteilen für die allgemeine Landeskultur die durch das Unternehmen entstehen - Aufbringung des Flächenbedarfes für das Vorhaben Nordverlängerung BAB A14- eigentumsrechtliche Zusammenlegung von zersplitterten, unwirtschaftlich geformten Grundbesitz - Beseitigung struktureller Erschließungsdefizite - Gewährleistung einer nachhaltigen und rechtssicheren Bewirtschaftung, Ausbau des Wegenetzes

Verfahrensstand:

Anordnung

erledigt

Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG)

erledigt

Wege – und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
(Plan nach § 41 FlurbG)

erledigt

Nachtrag zum Wege- und Gewässerplan

erledigt

Wertermittlung der Grundstücke

erledigt

Planwunschtermine

in Bearbeitung

Vorläufige Besitzeinweisung

in Bearbeitung

Flurbereinigungsplan

geplant

Ausführungsanordnung

geplant

Berichtigung der öffentlichen Bücher

geplant

Abgeschlossen durch Schlussfeststellung

geplant

 

Ihre Ansprechpartner im Amt
Herr Wiesner  (Sachgebietsleiter SG 15)
Telefon: +49 39209 203-470
Email: carsten.wiesner(at)alff.sachsen-anhalt.de

Herr Krause(Sachbearbeiter SG 15)
Telefon: +49 39209 203-480
Email: dirk.krause(at)alff.sachsen-anhalt.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft:
Vorsitzender: Herr Andreas Berger

Hinweis
Die hier getroffenen Aussagen dienen ausschließlich der Information. Sie sind nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers, ersetzen keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen und setzten keine Fristen in Kraft.