Bodenordnungsverfahren Dedeleben - Feldlage (Verf. Nr.: HZ 0015)
STAND DER INFORMATIONEN: 03.08.2023
Verfahrensart: | Bodenordnungsverfahren nach § 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) |
Verfahrensfläche: | ca. 1.950 ha |
Landkreis: | Harz |
Gemeinde | Gemeinde Huy |
beteiligte Gemarkungen: | Dedeleben, Westerburg (geringfügig auch Rohrsheim und Vogelsdorf) |
Gebietskarte: | Diese Information, können Sie bei den unten angegebenen Ansprechpartner-in abrufen. |
Verfahrensflurstücke: |
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Aktuelles: |
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Verfahrensziele
Flächenbereitstellung für Siedlungszwecke durch Neuordnung des Grundeigentums,
Abriss alter Bausubstanz,
Regelung baurechtswidriger Zustände zum Zweck einer gesicherten Siedlungsentwicklung,
Ökologische Entwicklung des Fließgewässers Marienbach,
Entwicklung, Umnutzung bzw. Nachnutzung des ehemaligen Rittergutgeländes,
Ausbau der Wirtschaftswege mit dem Ziel Verbesserung der inneren Erschließung, Entlastung der Ortslage, Verbindung mit den angrenzenden Ortsteilen der Gemeinde Huy,
Förderung und Entwicklung des überregional bedeutsamen Harzvorlandradweges,
Neuordnung der Eigentumsverhältnisse,
Lösung von Nutzungskonflikten
Aufwertung der Landschaft durch gestalterische Maßnahmen.
Verfahrensstand
In Vorbereitung | erledigt |
Anordnung | erledigt |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG) | erledigt |
Wertermittlung der Grundstücke | erledigt |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | erledigt |
Planwunschtermin | erledigt |
vorläufige Besitzeinweisung | erledigt |
Bodenordnungsplan | erledigt |
Ausführungsanordnung | erledigt |
Nachtrag zum Bodenordnungsplan | erledigt |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | in Bearbeitung |
Abgeschlossen durch Schlussfeststellung | geplant |
Ihre Ansprechpartner im Amt
folgt
Telefon: +49 3941 671-
Email:
Frau Brandt (Sachbearbeiterin)
Telefon: +49 3941 671-336
Email: stefanie.brandt(at)alff.sachsen-anhalt.de
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorsitzender : Rainer Knackstedt
Anschrift: Seidenbeutel 6, 38836 Huy OT Dedeleben
Hinweis
Die hier getroffenen Aussagen dienen ausschließlich der Information. Sie sind nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers, ersetzen keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen und setzten keine Fristen in Kraft.