Flurbereinigungsverfahren Vorharz Ost 2 (Verf. Nr.: ASL 106)
STAND DER INFORMATIONEN: 13.12.2021
| Verfahrensart: | Flurbereinigungsverfahren nach § 87 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) | 
| Verfahrensfläche: | 2258 ha | 
| Landkreis: | Salzlandkreis | 
| beteiligte Gemarkungen: | Aschersleben, Ermsleben, Frose, Reinstedt, Westdorf | 
| Gebietskarte: | Diese Information können Sie bei den unten angegebenen Ansprechpartnern abrufen. | 
| Verfahrensflurstücke: | Diese Information können Sie bei den unten angegebenen Ansprechpartnern abrufen. | 
| Aktuelles: | 
 Verteilung des entstehenden Landverlustes auf einen größeren Kreis von Eigentümern - Vermeidung von Nachteilen für die allgemeine Landeskultur die durch das Unternehmen entstehen - Aufbringung des Flächenbedarfes für das Vorhaben B6n - eigentumsrechtliche Zusammenlegung von zersplitterten, unwirtschaftlich geformten Grundbesitz - Beseitigung struktureller Erschließungsdefizite - Gewährleistung einer nachhaltigen und rechtssicheren Bewirtschaftung
Verfahrensstand
| Anordnung | erledigt | 
| Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG) | erledigt | 
| Wertermittlung der Grundstücke | erledigt | 
| Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | erledigt | 
| Planwunschtermin | erledigt | 
| vorläufige Besitzeinweisung | erledigt | 
| Flurbereinigungsplan | erledigt | 
| Ausführungsanordnung | erledigt | 
| Berichtigung der öffentlichen Bücher | in Bearbeitung | 
| Schlussfeststellung | geplant | 
Ihre Ansprechpartner-in im Amt
 Frau Zwierzina (Sachgebietsleiterin)
 Telefon: +49 3941 671-130
 Email: Anke.Zwierzina(at)alff.sachsen-anhalt.de  
 
 Frau von der Heide (Sachbearbeiterin SG13)
 Telefon: +49 039209 203-346
 Email: Frauke.vonderHeide(at)alff.sachsen-anhalt.de
 Vorstand der Teilnehmergemeinschaft 
 Vorsitzender der TG:
 sonstige Mitglieder:
Hinweis
 Die hier getroffenen Aussagen dienen ausschließlich der Information. Sie sind nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers, ersetzen keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen und setzten keine Fristen in Kraft.





 
                
