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Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Lödderitz-Breitenhagen (Verf. Nr.: SLK040)

STAND DER INFORMATIONEN:  16.12.2024

Verfahrensart:                                          

Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Verfahrensfläche:                                  

3162 ha

Landkreis:                                              

Salzlandkreis; Anhalt Bitterfeld

Beteiligte Gemeinden:                        

Stadt  Barby, mit den Ortsteilen Lödderitz und Breitenhagen, Stadt Aken OT Kühren

Gebietskarte:                                         

Diese Information, können Sie bei den unten angegebenen Ansprechpartner-in abrufen.

Verfahrensflurstücke:                        

n. n.

Aktuelles:                                                

 

Verfahrensziele:
Beseitigung von Nutzungskonflikten, die durch die Deichrückverlegung im Lödderitzer Forst entstanden sind bzw. entstehen;
Neuordnung der Eigentumsverhältnisse;
Anpassung des landwirtschaftlichen Wegenetzes an heutige Bedingungen;

Verfahrensstand:

Vorarbeiten

in Bearbeitung

Anordnung

geplant

Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG)

geplant

Wertermittlung der Grundstücke

geplant

Wege – und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
(Plan nach § 41 FlurbG)

geplant

Planwunschtermine

geplant

Vorläufige Besitzeinweisung

geplant

Bodenordnungsplan

geplant

Ausführungsanordnung

geplant

Berichtigung der öffentlichen Bücher

geplant

Schlussfeststellung

geplant

Ihre Ansprechpartner im Amt:
Herr Spicher (Sachgebietsleiter in Vertretung SG 14)
Telefon: +49 39209 203-141
Email: Jens.Spicher(at)alff.sachsen-anhalt.de

Frau Wolff (Sachbearbeiterin SG 14)
Telefon: +49 39209203-444
Email: silke.wolff(at)alff.sachsen-anhalt.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
n. n.

Hinweis
Die hier getroffenen Aussagen dienen ausschließlich der Information. Sie sind nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers, ersetzen keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen und setzten keine Fristen in Kraft.