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Flurbereinigungsverfahren OU Aschersleben B 180 (Verf.Nr.: SLK 020)

STAND DER INFORMATIONEN:  23.06.2025

Verfahrensart:

Flurbereinigungsverfahren nach § 87 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Verfahrensfläche:

ca. 1659 ha

Landkreis:

Salzlandkreis, Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Harz

beteiligte Gemeinden:                

Stadt Aschersleben, Stadt Arnstein/Harz, Stadt Falkenstein/Harz

Vorläufige Gebietskarte:

Diese Information können Sie bei den unten angegebenen Ansprechpartnern abrufen.

Aktuelles:

 

Verfahrensziele

  • Verteilung des entstehenden Landverlustes auf einen größeren Kreis von Eigentümern
  • Vermeidung von Nachteilen für die allgemeine Landeskultur die durch das Unternehmen entstehen
  • Aufbringung des Flächenbedarfes für das Vorhaben „Neubau der B 180 Ortsumgehung Aschersleben/Süd – Quenstedt“
  • eigentumsrechtliche Zusammenlegung von zersplitterten, unwirtschaftlich geformten Grundbesitz
  • Beseitigung struktureller Erschließungsdefizite
  • Gewährleistung einer nachhaltigen und rechtssicheren Bewirtschaftung

Verfahrensstand 

Anordnung

erledigt

Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG)

erledigt

Wertermittlung der Grundstücke

In Bearbeitung

Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
(Plan nach § 41 FlurbG)

in Bearbeitung

Planwunschtermin

geplant

vorläufige Besitzeinweisung

geplant

Flurbereinigungsplan

geplant

Ausführungsanordnung

geplant

Berichtigung der öffentlichen Bücher

geplant

Schlussfeststellung

geplant

Ihre Ansprechpartnerin im Amt
Frau Zwierzina (Sachgebietsleiterin)
Telefon: +49 3941 671-130
Email: Anke.Zwierzina(at)alff.sachsen-anhalt.de  

Frau Deubeler (Sachbearbeiterin SG 13)
Telefon: +49 3941 671-344
Email: sandra.deubeler(at)alff.sachsen-anhalt.de  

Vorstand der Teilnehmergesellschaft
Vorstandsvorsitzende: Frau J. Klaus

Hinweis
Die hier getroffenen Aussagen dienen ausschließlich der Information. Sie sind nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers, ersetzen keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen und setzten keine Fristen in Kraft.